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Fachkongress 7/2003

Gewalttätige Familienkonflikte - Das Kind im Blick
Herausforderungen und Perspektiven für die Jugendhilfe durch das Gewaltschutzgesetz

Mainz: 14. - 15. Juli 2003
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz


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Zur Person:
Abstract:
Claudia Kemper

Claudia Kemper, Kriminalhauptkommissarin, seit 2000 Fachlehrerin und Gleichstellungsbeauftragte am Polizeifortbildungsinstitut Neuss (PFI), zuständig für den Aufgabenbereich: polizeiliche Vorbeugungsarbeit, insbesondere für die Bereiche Gewalt an Frauen, häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt gegen Kinder, geschlechtsspezifische Jugendarbeit.

Arbeitsgruppe: Polizeiliche Intervention als Einstieg in die Hilfe

Polizeiliche Intervention als Einstieg in die HilfeIn der Vergangenheit beschränkte sich das polizeiliche Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt auf das "Schlichten" der "Familienstreitigkeit", mit dem Hinweis auf den Rechtsweg. Mit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes im Januar 2002 erfolgte zeitgleich die Ergänzung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes mit einer Erweiterung der Eingriffsbefugnisse. Diese ermöglicht es der Polizei den Opfern häuslicher Gewalt eine Schutzsphäre vor weiterer Gewalt zu gewähren. (Wohnungsverweisung und Aussprache eines Rückkehrverbots für den Täter).Die Anwendung dieser Befugnisse bedingen eine entsprechende Rechtskenntnis, eine schnelle und korrekte Lageeinschätzung durch die eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten sowie eine kompetente Weiterleitung an spezifische Beratungs- und Unterstützungsstellen.

Im Rahmen dieser polizeilichen Intervention handeln die eingesetzten Beamtinnen und Beamten in einem Spannungsfeld. Sie müssen in einer rechtlichen Gemengelage (Strafverfolgung und Gefahrenabwehr) die häusliche Situation -auch vor dem Hintergrund der häufig gezeigten Ambivalenz der Opfer - sofort einschätzen und unverzüglich die richtigen Folgemaßnahmen treffen.

Polizeibeamtinnen und -beamte haben hier wenig Zeit und Spielraum, um auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Oftmals fehlen auch spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote für Kinder zu jeder Einsatzzeit, d.h. zu jeder Tages- und Nachtzeit.

Was muss verbessert werden:

  • Intensivierung der Aus- und Fortbildung vor allem bei der Polizei und der Justiz zur Opferthematik
  • Ausbau einer frühzeitigen, kompetenten, schnellen und vernetzten Intervention als wirkungsvolle Prävention (Opferschutzbeauftragte der Polizei)
  • "Roter Faden" in der Zusammenarbeit, damit eine Entlastung der beteiligten Kräfte eintreten kann, wenn erkannt wird, dass nachhaltige Hilfe gewährt wird
  • Statistische Erfassung der Daten zur häuslichen Gewalt (konkrete Hellfelddaten)
  • Untersuchungen zum Dunkelfeld, um das Ausmaß der häuslichen Gewalt zu erfassen

Zur Tagungsvorbereitung:
Broschüre des Innenministeriums NRW: "häusliche Gewalt und polizeiliches Handeln" informiert über die Hintergrunde und Wirkungen häuslicher Gewalt, über die aktuelle Gesetzesänderung sowie über die Aspekte des damit verbundenen polizeilichen Vorgehens.Diese Broschüre richtet sich an alle mit der Thematik befassten Institutionen und Behörden. Sie kann im Internet unter der Adresse: www.im.nrw.de/sch/doks/haeusl_gewalt.pdf jederzeit abgerufen werden.