Ingrid Sell
Richterin am Amtsgericht Northeim (Niedersachsen), seit 1984 tätig als Familienrichterin, Mitglied beim "Runden Tisch gegen Gewalt" des Landkreises Northeim
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Arbeitsgruppe: Die familiengerichtliche Praxis bei Wohnungszuweisung
- Rechtszustand und familiengerichtliche Praxis vor Inkrafttreten des GewaltschG
- Rechtslage und familiengerichtliche Praxis seit 02.01.2002
- § 1361 b BGB
- "Schwere Härte"
- Beeinträchtigung des Wohls der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder
- Gewaltfälle
- Kein Katalog der Härtefälle
- Flankierende Anordnungen des Familiengerichts
- Wohnungsüberlassung bei Gewalttaten nach § 2 GewaltschutzG
- Informationspflicht gegenüber dem Jugendamt, § 13 Abs.4 HausratsVO
- Konsequenzen für das Umgangsrecht
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