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Fachkongress 7/2003

Gewalttätige Familienkonflikte - Das Kind im Blick
Herausforderungen und Perspektiven für die Jugendhilfe durch das Gewaltschutzgesetz

Mainz: 14. - 15. Juli 2003
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz


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Zur Person:
Abstract:
Andrea Winkelbauer

Studium der Rechtswissenschaften, einjährige Gerichtspraxis, langjährige Konzipien-tinnenzeit in RÄInnen-Kanzleien, Rechtsberaterinnentätigkeiten im Grazer Frauen-haus, in Frauen-, Mädchen- und Familienberatungsstellen Oberwart und Güssing sowie seit 99 in der Interventionsstelle Bgld.,COOP - Mediationsauabildung bei der Anwaltlichen Vereinigung für Mediation und kooperatives Verhandeln in Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie, EB - Ausbildung beim IFF in Kooperation mit TOPS Berlin

Arbeitsgruppe: Kooperation auf Kommunaler Ebene

Juristisches Wissens betreffend Rechtsnormen zum Schutz und zur Unterstützung von Frauen mit psychischer/physischer Gewalterfahrung in der Familie führt zur Verbesserung der Abschätzung von Handlungsmöglichkeiten bei Beratungen, Inter-ventionen und psychosozialen Prozessbegleitungen von betroffenen Frauen und ihre Kinder.

Vor allem mangelndes Rechtswissen und mangelnde Erfahrungen mit dem Rechts-system und die daraus resultierende Angst vor phantasierten oder von gewalttätigen Männern unrichtiger Weise behaupteten nachteiligen Konsequenzen lassen den betroffenen Frauen und ihre Kinder so gut wie keinen Handlungsspielraum. Meistens hindern diese Faktoren sie daran, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Ohne ent-sprechende adäquate fachliche Unterstützung durch professionelle HelferInnen ist ob beschriebene Situation nur schwer zu bewältigen.

Folgende Prinzipien kennzeichnen die Unterstützung von Opfern familiärer Gewalt:

  • Grunderkenntnis, dass Gewalt in der privaten Sphäre eine öffentliche Angelegenheit und im öffentlichen Interesse abzuwehren ist
  • Vorrangigkeit der Sicherheit der gefährdeten Person
  • Orientierung an der Gewaltbeziehung und nicht an der einzelnen gewalt-tätigen Handlung
  • Notwendigkeit einer eindeutigen Ächtung der Gewalt in der privaten Sphäre
  • Notwendigkeit eines ganzheitlichen und multiinstitutionellen Ansatzes