Arbeitsgruppe: Kooperation auf Kommunaler Ebene
Juristisches Wissens betreffend Rechtsnormen zum Schutz und zur Unterstützung von Frauen mit psychischer/physischer Gewalterfahrung in der Familie führt zur Verbesserung der Abschätzung von Handlungsmöglichkeiten bei Beratungen, Inter-ventionen und psychosozialen Prozessbegleitungen von betroffenen Frauen und ihre Kinder.
Vor allem mangelndes Rechtswissen und mangelnde Erfahrungen mit dem Rechts-system und die daraus resultierende Angst vor phantasierten oder von gewalttätigen Männern unrichtiger Weise behaupteten nachteiligen Konsequenzen lassen den betroffenen Frauen und ihre Kinder so gut wie keinen Handlungsspielraum. Meistens hindern diese Faktoren sie daran, ihre Rechte in Anspruch zu nehmen. Ohne ent-sprechende adäquate fachliche Unterstützung durch professionelle HelferInnen ist ob beschriebene Situation nur schwer zu bewältigen.
Folgende Prinzipien kennzeichnen die Unterstützung von Opfern familiärer Gewalt:
- Grunderkenntnis, dass Gewalt in der privaten Sphäre eine öffentliche Angelegenheit und im öffentlichen Interesse abzuwehren ist
- Vorrangigkeit der Sicherheit der gefährdeten Person
- Orientierung an der Gewaltbeziehung und nicht an der einzelnen gewalt-tätigen Handlung
- Notwendigkeit einer eindeutigen Ächtung der Gewalt in der privaten Sphäre
- Notwendigkeit eines ganzheitlichen und multiinstitutionellen Ansatzes