Eröffnungshearing: Gewaltschutzgesetz - Hearing zu den Erfahrungen in der Praxis
- Es ist auf die Gerichte mit dem Inkrafttreten des GewaltschG keine Flut neuer Verfahren zugekommen. Mutmaßungen zu den Gründen:
- der bisherige Rechtsschutz war ausreichend
- aufgrund der veränderten polizeilichen Krisenintervention besteht ein geringer Bedarf für weitere Schutzanordnungen
- Fehlen flächendeckender Beratungs- und Interventionsstellen
- es werden nicht alle sozialen Schichten erreicht
Fehlende Beratung der Frauen vor, während und nach dem Verfahren erschwert eine erfolgreiche Umsetzung des GewaltschG
Das Engagement seitens der Justiz bei der Mitarbeit in Netzwerken ist sehr unterschiedlich
Probleme:
- Ambivalenz der Opfer
- Rechtsantragstellen sind keine (Rechts-)Beratungsstellen
- Unterschiedliche Handhabung des Verfahrensablaufs durch die Gerichte
- einstweilige Anordnung - Hauptsacheverfahren
- mündliche Verhandlung (Art der Durchführung, Beteiligung von Kindern, Einbeziehung der Jugendämter, Mitarbeiterinnen von Beratungsstellen als Beistand, persönliches Erscheinen der Parteien)
- Auswirkungen auf das Umgangsrecht
- Vollstreckung: Wo hält sich der wegverwiesene Täter auf ?
- Strafverfahren
- 50 % der Strafanträge werden zurückgenommen
- Beweisschwierigkeiten
- Täterarbeit