zurück zur Homepage
Wir über uns
Adressen der Kinderschutz-Zentren
Kinderschutzforum
Fortbildungen, Tagungen, Kurse
Diskussionsforen
Projekte
News
Kampagne
Tips für Eltern
Tips für Kids
Informationen/Veröffentlichungen
Wir tun was


Fachkongress 7/2003

Gewalttätige Familienkonflikte - Das Kind im Blick
Herausforderungen und Perspektiven für die Jugendhilfe durch das Gewaltschutzgesetz

Mainz: 14. - 15. Juli 2003
Erbacher Hof
Akademie des Bistums Mainz


-zurück zum Programm- -zurück zu Tagungen-
Zur Person:
Abstract:
Dr. Thomas Meysen

Dr. Thomas Meysen (Jurist), Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF)

Vortrag: Gewaltschutz in der Eigensinnigkeit von Jugendhilfe- und Familienrecht

Das Gewaltschutzgesetz ist ein weiterer Schritt in der gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung zur Ächtung von Gewalt. Für den Juristen stellt dessen Einordnung in die bisherige Rechtssystematik - vorsichtig ausgedrückt - eine Herausforderung dar:

  • Die ausdrückliche Verquickung von Zivilrecht und Strafrecht ist ein Novum in der deutschen Rechtsordnung.
  • Dem Familienrecht wird ein polizeiliches Instrumentarium implementiert, das nicht darauf angelegt ist, Konflikte zu lösen und zu strukturieren, sondern Gefahrenabwehr gegen Gewalt zu betreiben.
  • Die notwendige Verzahnung mit dem öffentlichrechtlichen Sozialrecht, den Hilfeangeboten der frauenparteilichen Unterstützungseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe, überlässt der Gesetzgeber ebenso der Praxis
  • wie die Harmonisierung der gesetzlichen Strafverfolgungsaufträge mit den sozialrechtlichen Hilfeaufträgen bzw. Hilfebedürfnissen der Betroffenen.

Das Gesetz spiegelt insoweit die Interdisziplinarität beim Umgang mit gewalttätigen Familienkonflikten wider. Die gesetzgeberische Zurückhaltung fordert die Praxis, aus einem Gegeneinander oder Nebeneinander ein Miteinander zu machen.Häusliche Gewalt ist zuerst ein Hilfebedarf. Somit kommt einer Koordination von frauenparteilichen Hilfen und Leistungen nach dem SGB VIII besondere Bedeutung zu. Familienrechtliche Fragen des Sorge- und Umgangsrecht sind in diesen Kontext einzuordnen. Hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen einer Integration von Strafverfolgung in die Hilfeprozesse braucht es kommunizierbarer Klarheit und institutioneller Absprachen.

Zur Tagungsvorbereitung:
empfiehlt sich die Lektüre des Gewaltschutzgesetzes, des ergänzten § 1666 a BGB sowie des neu eingefügten Absatzes 2 in der Vorschrift des § 49 a FGG (die Tagungsmappe wird die Kopie einer Zusammenstellung der wichtigsten "neuen" gesetzlichen Regelungen enthalten).