Arbeitsgruppe: Wohnungszuweisung und "Go-Order" in der familiengerichtlichen Praxis
Im Rahmen eines in Niedersachsen z.Z. laufenden Forschungsprojektes zum Gewaltschutzgesetz, in das etwa die Hälfte aller niedersächsischen Amtsgerichte einbezogen ist, hat sich bei den im ersten Halbjahr 2003 erfassten Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz ergeben, dass in 72% der Fälle dem Haushalt der/des Antragstellerin/s minderjährige Kinder angehörten. In 40% der Fälle war Gegenstand des Verfahrens die Überlassung der gemeinsamen Wohnung.Die Arbeitsgruppe wird sich mit den rechtlichen Voraussetzungen und der familiengerichtlichen Praxis seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes bei der Wohnungszuweisung nach § 1361b BGB und nach § 2 Gewaltschutzgesetz mit besonderem Blick auf die Berücksichtigung der Belange minderjähriger Kinder sowie der durch das Kinderrechteverbesserungsgesetz vom 09.04.2002 eingeführten sog. "Go-order" gemäß § 1666a BGB beschäftigen.