Vortrag: Chance und Risiko - Zu den rechtlichen Bedingungen helfenden Handelns in der Kinderschutzarbeit
Rechtliche Bestimmungen und Prinzipien helfenden Handeins stehen häufig in scheinbarem Widerspruch zu einander. Vorgegebene rechtliche Zielsetzungen -zentral: Sicherung des Kindeswohls -und Ziele und Konzepte psychosozialen Handeins, welche die Förderung von Kindern und Jugendlichen erreichen wollen, müssen aber übereinstimmen, wenn es nicht zu Konflikten im intraprofessionellen Handeln kommen soll.
Fachlich unterschiedliche Systeme weisen aber häufig unterschiedliche Vorgehens- und Verfahrensweisen auf, die auch die jeweilige Sprache und nicht nur die Denkgewohnheiten der jeweiligen Disziplin prägen. Hier sind entscheidende Verständigungen zwischen den verschiedenen Professionen notwendig, um Unverständnis und Fremdheit einzugrenzen. Welche Möglichkeiten in der Zielbestimmung wie in der Abstimmung der verschiedenen Vorgehensweisen (Verfahren) bieten sich in den jeweiligen Handlungsbereichen an?
Welche berechtigten Forderungen gibt es, welche möglichen Überforderungen können als solche erkannt und abgelehnt werden? Insbesondere in der Abgrenzung, aber auch der Zuordnung rechtlicher Vorgaben zu psychosozialen Zielsetzungen sind wichtige Schritte für eine neuartige Interdisziplinarität zu sehen.