Gremien.

Unser starkes Netzwerk.

Gemeinsame Arbeit bildet die Grundlage für das Schaffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren. Deswegen entwickeln wir Themen, Lösungen und Konzepte in Gremien und Arbeitsgruppen: In regelmäßigen Sitzungen legen wir die Arbeitsschwerpunkte innerhalb des Verbandes fest, definieren praktische Arbeitsstandards, die in den Kinderschutz-Zentren regional umgesetzt werden. Und erarbeiten Positionierungen sowie Haltungen, um Debatten in der Fachöffentlichkeit anzuregen. Innerhalb dieses Prozesses engagieren sich Fachmitarbeiter*innen in den Einrichtungen vor Ort, bringen fachliches Know-how und einen großen Erfahrungsschatz ein und legitimieren somit den fachlichen Anspruch des Vereins. Sie möchten sich im Detail über Aufgaben und Zuständigkeiten der Gremien informieren? Werfen Sie gerne einen Blick in unsere Satzung und Geschäftsordnung.

Mitgliederversammlung.

Die Mitgliederversammlung trifft Entscheidungen und kontrolliert die Geschehnisse im Verein. Sie tagt einmal im Jahr. Dabei ist mindestens ein*e Vertreter*in aus jedem Kinderschutz-Zentrum. Zu den wichtigsten Aufgaben der Versammlung gehören:

  • über die Richtlinien für die Tätigkeit des Vereins zu bestimmen,
  • Qualitätsstandards für die fachliche Arbeit der Kinderschutz-Zentren zu verabschieden,
  • den Haushalt zu beschließen,
  • den Vorstand zu wählen sowie
  • über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden.

Die Mitglieder sind gleichzeitig Träger*innen der regionalen Kinderschutz-Zentren. Wenn Sie in die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren aufgenommen werden, garantieren sie, dass sie durch die Fachmitarbeiter*innen in den Gremien vertreten sind und aktiv mitwirken. Die praktische Arbeit und die daraus entstehenden Erfahrungen bilden, gepaart mit dem fachlichen Wissen, die Basis für unser überregionales Engagement, die Qualifizierung und Information der Fachöffentlichkeit und die Beratungsarbeit auf Landes- und Bundesebene.

Vorstand.

Alle zwei Jahre wählt die Mitgliederversammlung den Vorstand. In der Regel besteht dieser aus fünf Fachmitarbeiter*innen der regionalen Kinderschutz-Zentren. Die Aufgaben: Der Vorstand leitet die Verbandsarbeit gemäß des Vereinszwecks und den Beschlüssen aus der Mitgliederversammlung. Dabei ist die Tätigkeit vollständig ehrenamtlich. Die aktuellen Vorstandsmitglieder sind:

Diplom-Sozialarbeiterin, Systemische Therapeutin und Traumatherapeutin

Karin Gäbel-Jazdi ist seit 2000 für das Kinderschutz-Zentrum Stuttgart tätig, seit 2011 als geschäftsführende Leiterin. Neben ihren Leitungsaufgaben, arbeitet sie therapeutisch mit Eltern, berät Fachkräfte in Fragen der Gefährdungseinschätzung und gibt Fortbildungen zu kinderschutzrelevanten Themen. Seit November 2021 ist sie gewähltes Mitglied im Vorstand der Kinderschutz-Zentren.

Diplom-Pädagogin, System. Paar- und Familientherapeutin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Edeltraud Dahlhoff ist seit mehr als 20 Jahren Leitung des Fachbereichs „Familie und Erziehung“ der Geschwister-Gummi-Stiftung. Sie ist in der Einrichtung zuständig für alle Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Seit November 2018 ist sie gewähltes Mitglied im Vorstand der Kinderschutz-Zentren.

Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Psychodrama-Leiterin

Anke Leitzke ist seit 1998 Mitarbeiterin im Kinderschutz-Zentrum Leipzig. Neben der Leitung der Einrichtung ist sie u. a. für die Beratung von Familien, Fachberatung und Netzwerkarbeit zuständig. Seit November 2018 ist sie gewähltes Mitglied im Vorstand der Kinderschutz-Zentren.

Diplom-Psychologin

Mareike van’t Zet ist seit 2015 geschäftsführende Leitung des Kinderschutz-Zentrums Oldenburg. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in der Prävention und Konzeptentwicklung. Seit November 2021 ist sie gewähltes Mitglied im Vorstand der Kinderschutz-Zentren.

Diplom-Psychologin, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin, Psychologische Psychotherapeutin

Sabine Busch-Murray ist seit 1987 Mitarbeiterin im Kinderschutz-Zentrum Rheine und hat dieses mitaufgebaut. Sie hat die Fachliche Leitung und ist auch in der Facharbeit mit den Schwerpunkten Psychotherapie, Beratung, Fachberatung und Supervision tätig. Seit Februar 2022 ist sie kooptiertes Mitglied im Vorstand der Kinderschutz-Zentren.

Satzung

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Qualitätsstandards

für die Arbeit eines Kinderschutz-Zentrums

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Fachstandards sexuelle Grenzverletzungen

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Fachausschuss.

Der Fachausschuss gewährleistet, dass die regionalen Kinderschutz-Zentren innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft fachlich miteinander vernetzt sind. Dazu tagt er zweimal jährlich. Daran nimmt mindestens ein*e Vertreter*in aus den regionalen Einrichtungen teil.

Die Aufgaben des Fachausschusses im Überblick:

• sich mit aktuellen Fachthemen auseinanderzusetzen,
• die eigene Praxis und Haltung immer wieder kritisch zu reflektieren,
• fachliche Standards für die Arbeit in den Kinderschutz-Zentren zu diskutieren bzw. weiterzuentwickeln,
• wissenschaftliche Erkenntnisse für die Bedeutung der eigenen Praxis zu diskutieren,
• fachliche Stellungnahmen für die Fachöffentlichkeit vorzubereiten und
• sich zu spezifischen Kinderschutzthemen gemeinsam fortzubilden.

Der Fachausschuss hilft auch dabei, die Kinderschutzarbeit qualitativ weiterzuentwickeln. Er gibt Impulse und Ideen für verbandsinterne und öffentliche Angebote und Aktivitäten. Er initiiert Arbeitstagungen, in denen sich Mitarbeiter*innen der Kinderschutz-Zentren fachlich vernetzen und austauschen können und regt neue Arbeitsgruppen und Unterausschüsse an, um spezifische Themen und Fragestellungen besser abzudecken. Auf diese Weise entstehen Ergebnisse, die später in den Sitzungen genutzt werden, um die Arbeits- und Denkweise qualitativ zu verbessern und fachpolitische Forderungen zu formulieren.

Für die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung des Fachausschusses gibt es zwei Sprecher*innen. Diese werden vom Fachausschuss gewählt und koordinieren auch die Arbeit mit den anderen Gremien. Die aktuellen Fachausschuss-Sprecher*innen sind Dr. Gabriele Komesker (Ärztliche Kinderschutzambulanz / Kinderschutz-Zentrum Düsseldorf) und Bernd Reiners (Kinderschutz-Zentrum Aachen).

Unterausschuss Frühe Hilfen.

Im Unterausschuss Frühe Hilfen organisiert sich ein bundesweites Netzwerk von Fachmitarbeiter*innen der regionalen Kinderschutz-Zentren aus dem Arbeitsfeld Frühe Hilfen. Die gemeinsamen Ziele: Die Mitglieder entwickeln verbindliche Standards für Angebote und Leistungen. Sie bilden sich zusammen weiter und diskutieren aktuelle Themen und Entwicklungen. Und das bereits seit 2010 – seitdem tagt das Gremium einmal jährlich und wird durch die aktuellen Unterausschuss-Sprecherinnen Nicole Panzlaff (Kinderschutz-Zentrum Berlin) und Maria Grüber (Kinderschutz-Zentrum Hamburg-Harburg) gemeinsam mit der Bundesgeschäftsstelle geleitet und koordiniert.

Arbeitstreffen und Arbeitsgruppen.

Wenn die Fachmitarbeiter*innen sich in verbandsinternen Arbeitstreffen zusammenfinden, dann möchten sie den überregionalen Austausch anregen und sich mit aktuellen Fragestellungen aus den Arbeitsfeldern auseinandersetzen. Ob Leitungskräfte, Teamassistent*innen, Verwaltungskräfte oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen – die Treffen sind wichtige Räume, um zu diskutieren und zu reflektieren und letztlich die fachliche Qualität weiterzuentwickeln. Die Arbeitsgruppen setzen Schwerpunkte auf spezifische Arbeitsfelder oder Themen, zum Beispiel auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder den Kinderschutz im Kontext digitaler Medien.