Arbeitskreis: Kindeswohlgefährdung als mediales Ereignis - Strategien im Umgang mit Presse und anderen Medien
Wer schweigt, hat unrecht.
Fälle, in denen das Kindeswohl gefährdet ist oder gefährdet zu sein scheint, sind für die Presse und andere Medien zunächst "Nachrichten" wie andere auch. Ob die regionale (oder gar überregionale) Medienresonanz dann aber eher "Sensationsjournalismus" oder seriöse, feinfühlige und handwerklich solide journalistische Berichterstattung ist, hängt nicht nur von den "Pressemenschen" ab, sondern in hohem Maß von den handelnden Personen insbesondere der beteiligten freien oder öffentlichen Institutionen der Jugendhilfe.
Was darf die Presse wissen, und was dürfen oder müssen Mitarbeiter oder Jugendamtsleiterinnen sagen? Presserecht und Grundgesetz ("Freiheit der Presse") contra Datenschutz oder auch das ambivalente Image vor allem der öffentlichen Jugendhilfe sind zwei der zentralen Spannungsfelder, in die sowohl Betroffene als auch Beteiligte unweigerlich geraten.
Gemeinsam soll erarbeitet werden, wie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Presse erreichen lässt (offensive Öffentlichkeitsarbeit) und wie, mit welchen Strategien in konkreten Krisensituationen am besten (für alle Beteiligten) agiert werden kann.