Arbeitskreis: Stärken bündeln - Herausforderungen annehmen. Flexible Hilfegestaltung im Schnittfeld öffentlicher und freigemeinnütziger Jugendhilfe.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen und bei Gefährdungen ist Pflicht und Auftrag der öffentlichen Jugendhilfe. Kinderschutz wird erreicht durch fachliche Hilfen zur Verbesserung der Lage des Kindes, auch wenn im Einzelfall bei entsprechender Notlagenindikation Gericht oder Polizei tätig werden. Die öffentliche Jugendhilfe stellt einen entsprechenden Hilfebedarf fest. Weil sie die Hilfen in der Regel nicht selbst anbietet, entsteht eine Kooperationsnotwendigkeit mit Trägern der freien Jugendhilfe. Die Fallverantwortung des Jugendamtes kann wahrgenommen werden, indem mit Leistungsanbietern Hilfen mit bestimmten Regeln der Kooperation vereinbart werden, die vertraglich fixiert sind.
Dazu haben das Kinderschutzzentrum Mainz und das Jugendamt der Stadt Mainz sich über ein Angebot zur "flexiblen und intensiven Familienstärkung (FlexiF) mit besonderer Aufmerksamkeit für das Kind" verständigt. Die wesentlichen Anforderungen an diese Hilfen liegen darin, dass sie von den Betroffenen als hilfreich erlebt werden müssen, damit sie ihr Ziel erreichen und Kindesschutz wirksam werden kann. Dies bedingt nicht nur ein Hilfeplanverfahren mit Transparenz bezüglich Zielbestimmung, Datenschutz und Kooperation, sondern auch eine intensive Auseinandersetzung mit dem Gefährdungsrisiko, das eine Entsprechung in Regeln der Zusammenarbeit des öffentlichen und des freien Trägers hat. Es wurden Wege konzipiert, wie eine Kooperation/Konfliktmanagement der drei "Parteien" im Feld von Kindeswohlgefährdung erfolgversprechend sein kann. Im Workshop werden die Elemente der Kooperation von FlexiF vorgestellt und besprochen.