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Fachkongress 6/2004

Diagnose Kindeswohlgefährdung:
Helfen unter Erfolgsdruck

Mainz, 28.- 29. Juni 2004


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Zur Person:
Abstract:
Prof. Dr. Mechthild Seithe

seit 1994 Professorin an der Fachhochschule Jena im Fachbereich Sozialwesen; davor 18 Jahre Praxis in der Erziehungshilfe (Erziehungsberatung, Jugendamt, spFH).
Diplom Psychologin und Diplom Sozialarbeiterin; 3 Kinder

Vortrag: Kindeswohlgefährdung zwischen TATsache und sozialer Konstruktion

Wir sind gewohnt, den Begriff "Kindeswohl" in erster Linie im Kontext der "Kindeswohlgefährdung" zu reflektieren. Die spektakulär aufbereitete Heraushebung von Fällen der Kindeswohlgefährdung, die bereits den Tatbestand einer Straftat erfüllen, verhindern die notwendige Sensibilität der Öffentlichkeit für weniger medienwirksame Formen von Kindeswohlgefährdung und verstellen den Blick für die komplexen Zusammenhänge von kindlichen Entwicklungsbedürfnissen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. strukturelle Gewalt, denen die Minderjährigen aber auch ihre Eltern ausgesetzt sind). Als "Kindeswohl" bezeichnet man den Zustand der Sozialisationsbedingungen, die ein Minderjähriger erfährt und denen er "im Guten wie im Schlechten" ausgesetzt ist. Das Wohl eines Kindes umfasst also sehr viel mehr als seine körperliche Unversehrtheit. In gewissem Sinne ist der Zustand der Kindeswohlgefährdung deshalb auch sehr viel alltäglicher als uns die Medien glauben machen wollen.

Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff KJHG versteht sich als Unterstützungsangebot an die Eltern. Ihre Aufgabe ist die Herstellung oder Wiederherstellung von Sozialisationsbedingungen, die dem Kindeswohl entsprechen. Das Wohl des Kindes sollte deshalb in jeder Elternarbeit zentrales und offensives Thema sein. Seine Thematisierung impliziert keineswegs automatisch eine Schuldfrage oder Versagensvorwürfe an die Eltern. Das Kindeswohl ist das Ziel, das Jugendhilfe und Eltern verbindet oder verbinden sollte. Eine in diesem Sinne konstruktive Sicht auf das Kindeswohl kann Fachkräfte der sozialen Arbeit auch im Falle akuter und dramatischer Fälle von Kindeswohlgefährdung entlasten und handlungsfähiger machen.

 
Zur Tagungsvorbereitung/Literaturhinweise:
Gernert, W. (Hrsg.): Über die Rechte des Kindes. Impulse für die Jugendhilfe zum Schutze des Kindes durch Familie, Gesellschaft und Staat. Stuttgart 2002

Münder, J. et al.: Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum KJHG. Münster Seithe, M.: Praxisfeld: Hilfe zur Erziehung. Fachlichkeit zwischen Lebensweltorientierung und Kindeswohl. Opladen, 2001