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Pressemitteilung
Kinderschutzzentrum Harburg
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren
Kinderschutzzentrum Hamburg |
Stellungnahme zu Plänen des Senats, in Hamburg die geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen einzuführen
In den Koalitionsverhandlungen des neuen Hamburger Senats wurde die ausdrückliche Ab-sicht erklärt, in Hamburg die geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen als Maßnahme der Erziehungshilfe einzuführen. Nun konnte den Medien entnommen werden, ein Konzept über die Einrichtung von insgesamt 90 Plätzen geschlossener Unterbringung sei Anfang September vom Senat beschlossen worden und stehe vor der Umsetzung. Geplant sei zudem, im Amt für Jugend sogenannte Familien-Interventions-Teams zu bilden, die die Familien straffällig gewordener Kinder und Jugendlicher aufsuchen und bei verweigerter Zu-sammenarbeit unverzüglich die geschlossene Unterbringung der Kinder und Jugendlichen einleiten sollen.
Die beiden Hamburger Kinderschutzzentren und der Bundesverband der Kinderschutz-Zentren stellen hierzu fest:
- Bislang hat kein fachlicher Diskurs zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Facheinrichtungen, die seit Jahren in der pädagogischen und therapeutischen Arbeit in Hamburg tätig sind, stattgefunden. Die Entwicklung von Konzepten und nachfolgende Entscheidungsprozesse sind nicht öffentlich. Stattdessen wird mit der Umsetzung bereits begonnen. Dies ist umso bedenklicher, als zu befürchten ist, dass diese politische Ent-scheidung zu nachhaltigen Veränderungen in der gesamten Hamburger Jugendhilfe führen wird.
- Die Einrichtung von 90 Plätzen für geschlossene Unterbringung hat nichts mit vorhandenen Hilfebedarfen zu tun (bundesweit werden insgesamt 140 Plätze vorgehalten). Sie bedeutet die Wiedereinführung autoritärer Konzepte von Sanktion und Ausgrenzung.
- Die Kinderschutzzentren in Hamburg und Deutschland arbeiten seit Jahren mit gewaltbelasteten Familien nach dem Prinzip "Hilfe statt Strafe". Diesem Prinzip liegt die Erkenntnis zu Grunde, dass Sanktionen auf Gewalt erneute Gewalt nicht verhindern. Im Gegenteil: Als Sanktionen erlebte Maßnahmen lösen bei Eltern Angst, Schuldgefühle und Druck aus und verstärken Gefühle von Hilflosigkeit, Ohnmacht und Misstrauen. Die-se wiederum sind häufig Ursache für Gewalt. Damit führen Sanktionen zu einer Verschärfung der Gewaltspirale.
- Auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gilt: Sanktionen wie die geschlossene Unterbringung führen nicht zur Veränderung von gewalttätigen Kindern und Jugendlichen. Erfahrungen zeigen, dass diese sich als Eingeschlossene und als Opfer erleben. Die geschlossene Unterbringung wird damit letztlich die Probleme verschärfen, die zu beheben sie vorgibt. Sie ist von der Jugendhilfe mit ihrem pädagogischen Auftrag nicht zu vertreten.
Die Arbeitsweise der Jugendhilfe besteht vielmehr darin, für jeden Einzelfall gewalttätiger Kinder und Jugendlicher ein passendes Hilfsangebot zu erarbeiten, das den Zugang zu dem Kind und seinen Eltern sucht und die Entwicklung tragfähiger Beziehungen in den Mittelpunkt stellt. Mit diesem Konzept konnten in den vergangenen Jahren zahlreiche Kinder und Jugendliche erreicht und erfolgreiche Hilfemaßnahmen eingerichtet werden. Der Nachweis, die geschlossene Unterbringung erziele vergleichbare Erfolge, steht nach wie vor aus. Hilfe für Kinder und Jugendliche heißt nicht, Verständnis zu haben und wegzusehen. Gewalttätige Kinder und Jugendliche müssen mit ihren Taten konfrontiert werden. Dies muss jedoch innerhalb von Beziehungen geschehen und erfordert erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen, an denen es vielfach mangelt.
- Die Einrichtung von 90 Plätzen in der geschlossenen Unterbringung verändert die gesamte Hamburger Jugendhilfe: Innerhalb der Jugendhilfe sind die Ressourcen in den letzten Jahren knapper geworden, so dass viele Kollegen und Kolleginnen an den Gren-zen ihrer Belastbarkeit arbeiten. Gerade die Suche nach geeigneten Hilfemöglichkeiten für gewalttätige Kinder und Jugendliche ist zeitaufwendig und erfordert ein hohes Maß an Kreativität und Engagement. Die Einführung der geschlossenen Unterbringung untergräbt diese Arbeitsweise. Angesichts knapper Ressourcen scheint die Einweisung in ein geschlossenes Heim zunächst er einfachere Weg. Langfristig wird damit allerdings der systematischen Ausgrenzung von auffälligen Kindern und Jugendlichen der Weg geebnet.
- Verheerend ist das Signal an Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Das Familien-Interventions-Team bietet den Familien Hilfe an und droht gleichzeitig damit, bei Erfolglosigkeit der Hilfen oder bei Verweigerung der Mitarbeit die Geschlossene Unterbringung einzuleiten. Die Entwicklung von einer eingreifenden zu einer partnerschaftlichen Jugendhilfe wird rückgängig gemacht. Damit wird das mühsam überwundene Bild vom Jugendamt als Eingriffsbehörde wieder lebendig, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit erschwert und der Zugang zur Hilfe verbaut.
- Kinder und Jugendliche werden häufig gewalttätig, weil sie in irgendeiner Form selbst Gewalt erlebt haben. Misshandlung, sexuelle Gewalt und Vernachlässigung sind Erfahrungen, die, wenn sie unverarbeitet bleiben, das Gewaltpotenzial steigern. Wenn das sanktionierende Denken den Aspekt der Hilfe ablöst, werden die Kinder und Jugendlichen sich nicht verändern können. Kinder und Jugendliche brauchen statt dessen Entwicklungsförderung, umfassende pädagogische Hilfen für sich und ihre Familien und die Möglichkeit der Verarbeitung erlebter Gewalt.
- Eine wirksame Prävention von Gewalt von Kindern und Jugendlichen ist die frühzeitige Unterstützung von Familien, in denen Kinder in ihrer Entfaltung behindert werden. Die 10% Zuwendungskürzung im Jahr 2002 beim Kinderschutzzentrum Hamburg ist hier ein Signal in die falsche Richtung.
Insgesamt halten wir das Projekt des Hamburger Senats für rechtlich bedenklich und päda-gogisch verfehlt. Missachtet wird insbesondere das Gebot der Mitwirkung der Freien Träger an der Gestaltung der Jugendhilfe. Aus unserer Sicht ergeben sich deshalb folgende Konse-quenzen und Notwendigkeiten:
- Ergebnisoffener fachlicher Diskurs zwischen politischen Entscheidungsträgern und Facheinrichtungen.
- Zurücknahme des geplanten Projekts zur Einführung der geschlossenen Unterbringung in Hamburg.
- Verstärkte Förderung bestehender Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Familien.
- Weiterentwicklung pädagogischer Konzepte für den Umgang mit gewalttätigen Kindern und Jugendlichen.
- Ausbau der präventiven Unterstützungsangebote für Familien, Kinder und Jugendliche.
Georg Kohaupt, Vorstand Bundesarbeitsgemeinschaft Die Kinderschutz-Zentren
Ralf Slüter, Leitung Kinderschutzzentrum Hamburg-Harburg
Cordula Stucke, Leitung Kinderschutzzentrum Hamburg
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