Vorwort
Die aktuelle Debatte um die Anzeigepflicht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch zeigt, wie umstritten insbesondere zwischen Jugendhilfe und Justiz angemessene Strategien zum verbesserten Schutz von Kindern sind. Juristisches und jugendhilfepolitisches Denken droht sich fremd zu bleiben.
Während die einen glauben, durch die Einführung einer Anzeigepflicht die Situation der missbrauchten und misshandelten Kinder verbessern zu können, fürchtet die Jugendhilfe, dass sich der Geheimhaltungsdruck bei den Kindern verstärkt, Prozesse der Vertrauensbildung durch den Anzeigedruck gestört werden und den Kindern dadurch der Zugang zur Hilfe versperrt wird.
Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen Jugendhilfe, Justiz und Politik ist nicht neu. Juristische Rahmenbedingungen greifen zunehmend in das System der Hilfe für Kinder und Eltern ein (z.B. Garantenpflicht; Zeugnisverweigerungsrecht).
Das Spannungsverhältnis zwischen dem Auftrag der Justiz, einen Sachverhalt aufzuklären und Gewalt gegen Kinder strafrechtlich zu bewerten, und dem Bedürfnis des Kindes nach Unterstützung, Schutz und Sicherheit ist nicht auflösbar.
Zugang zu den Eltern zu finden, ihnen etwas zuzutrauen, Vertrauen zu schaffen ist wichtiger Teil des Kinderschutzes. Die Jugendhilfe hilft daher nach eigenen fachlichen Standards und mit Risiko. Das neue Gesetz wird den Druck auf die Jugendhilfe erhöhen und droht fachfremde Gesichtspunkte in die Risikoabwägung einzuführen.
Die Kinderschutz-Zentren feiern mit dieser Fachtagung das 10-jährige Bestehen ihrer Bundesgeschäftsstelle. Aus aktuellem Anlass setzten sie sich mit der Rechtsstellung der Helfer auseinander. Sie wollen unsere Rechtssicherheit erhöhen, die Bedeutung juristischer Bedingungen für unsere Arbeit beleuchten und unsere Rechte als Helfer im Kinderschutz selbstbewusst verdeutlichen.
Programm
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Donnerstag, 22.Mai 2003
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| Empfang
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| Ab 9.30 Uhr |
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| Grußwort
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| 10.00 - 10.30 Uhr |
Begrüßung Einführung in das Tagungsthema
Arthur Kröhnert, Die Kinderschutz-Zentren |
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| 10.45 - 11.30 Uhr |
Chance und Risiko - Zu den rechtlichen Bedingungen helfenden Handelns in der Kinderschutzarbeit Prof. Dr. Hubertus Lauer, Fachhochschule Lüneburg |zur Person/Abstract|
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| 11.45 - 12.30 Uhr |
Helfen müssen, können, wollen.Kinderschutz zwischen gesetzlichem Auftrag und öffentlicher Erwartung
Thomas Mörsberger, Leiter des Landesjugendamtes Baden, Karlsruhe
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| 12.30 - 14.00 Uhr |
Mittagspause
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| 14.00 - 14.45 Uhr |
Fallverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers im Spannungsfeld zu den freien Trägern der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdungen
Irene Böhme, Jugendamt Lübeck |zur Person/Abstract|
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| 14.45 - 15.30 Uhr |
Rechtswirklichkeit und Rechtsphantasien im Beratungsprozess
Georg Kohaupt, Kinderschutz-Zentrum Berlin |zur Person/Abstract|
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| 15.30 - 16.00 Uhr |
Kaffeepause |
| 16.00 - 16.45 Uhr |
Innere Konflikte von BeraterInnen zwischen Garantenpflicht und fachlichem Selbstverständnis
Dr. Margret Aull, Innsbruck |zur Person/Abstract|
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| 16.45 - 17.15 Uhr |
Fachgespräch
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Veranstalter
Die
Kinderschutz-Zentren
Bonner Str. 147
50968 Köln
Tel: 0221 / 569753
Fax: 0221 / 5697550
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Tagungsort
KOMED
Kommunikations- und Medienzentrum
Im MediaPark 7
50670 Köln
Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie auf den Internetseiten des KOMEDs unter:
http://www.komed.de/index_ndim52.php
Tagungsbeitrag
Teilnehmergebühr:
€ 40,00 (Online-Anmeldung)
€ 45,00 (Post-/Fax-Anmeldung)
Studenten:
50 % Ermäßigung (nur mit Studienbescheinigung)
Bei Abmeldungen bis
zu 14 Tagen vor Beginn des Kongresses berechnen wir ein Verwaltungsgebühr von Euro 10,00.
Bei späteren Abmeldungen muss der volle Teilnehmerpreis gezahlt werden.
Unterstützung

Bankverbindung
Bank für Sozialwirtschaft Köln
BLZ 370 205 00, Kto.-Nr. 7 086 700
Stichwort: Fachtagung Kinderschutz-Zentren