Kinderschutzthemen
Vernachlässigung
Hiermit ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns, das zur Sicherstellung der physischen und/oder psychischen Versorgung des Kindes notwendig ist, gemeint. Dies kann auf aktive wie passive Art und Weise geschehen, aufgrund unzureichenden Wissens oder Einsicht oder weil der Erwachsene sich selbst in einer Krise befindet (z.B. schwere Depression).
Kinder werden in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und geschädigt, wenn sie keine hinreichende Fürsorge (Ernährung, Pflege, gesundheitliche Versorgung), Aufsicht (z.B. Schutz vor Gefährdungen) und Anregung (zur motorischen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung) für ihr psychisches und physisches Wohlergehen erhalten. Sie können in der Entfaltung und im Zuwachs ihrer Autonomie unterfordert oder auch unterdrückt werden, ebenso aber auch in eine überfordernde Pseudo-Erwachsenheit (Versorgungsumkehr zwischen Eltern und Kind) gedrängt werden.
Vernachlässigung geht häufig mit materieller Not und sozialer Randständigkeit einher. Aber auch beim äußerlichen Anschein materiellen Wohlstandes kann emotional-soziale Vernachlässigung entstehen, z.B. bei ausgeprägter Arbeitstätigkeit beider Eltern, die wenig Kraft und Zeit belässt für eine fürsorgliche Gestaltung familiärer Beziehungen. Diese stille und häufig vorab unauffällige Form der Gewalt gegen Kinder wird oft übersehen, in ihren Auswirkungen unterschätzt und von Hilfeeinrichtungen vernachlässigt, bis betroffene Kinder und Jugendliche dissoziales Verhalten zeigen oder durch "Opferschaft" auffällig werden. Zudem ist es häufig die Vernachlässigung, aus deren Boden sich weitere Gewaltformen entwickeln.


