
Arbeitsfelder
Kinderschutzthemen
Die Kinderschutz-Zentren beschäftigen sich mit allen Formen der Kindesmisshandlung. Dabei orientieren sie sich in ihrer Arbeit an folgender Definition von Kindesmisshandlung:
Kindesmisshandlung stellt eine nicht zufällige, gewaltsame psychische und/oder physische Beeinträchtigung oder Vernachlässigung des Kindes durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Dritte dar, die das Kind schädigt, verletzt, in seiner Entwicklung hemmt oder zu Tode bringt.
Diese Definition umfasst die Vernachlässigung, die psychische/seelische, körperliche und sexuelle Gewalt in unterschiedlichen Schweregraden.
Die verschiedenen Formen von Gewalt sind häufig miteinander verbunden. Gewalt gegen Kinder ist aber kein abgrenzbarer Tatbestand. Wie sehr gewaltförmiges Handeln schädigt, ist abhängig von den Kontexten, in denen es geschieht. Je nachdem, wie stark, wie häufig, in welchem Alter, wie lange und von welchen Bezugspersonen sie erfolgen und in welcher Bindungsqualität das Kind zum Erwachsenen steht. Ferner ist der Schweregrad der Schädigung des Kindes von vielen weiteren Faktoren, wie z.B.: dessen Lebensumwelt wie Lebensqualität, seiner sonstigen tragenden Beziehungen, Freundeskreis, etc. abhängig.
Nicht die Aufklärung einer Tat, sondern der Schutz des Kindes und die Hilfen für Mütter und Väter bilden den Mittelpunkt der Arbeit der Kinderschutz-Zentren. Viele Faktoren bestimmen und gestalten diesen Prozess. Die Kinderschutz-Zentren begreifen gewaltförmige Verhältnisse in Familien als Ausdruck eines Scheiterns, des Scheiterns eines einzelnen Menschen, von sozialen Beziehungen, sowie des Familien- und Gesellschaftssystems. Dieser Unterschiedlichkeit stets Rechnung zu tragen und das fachliche Handeln danach auszurichten gehört zum Selbstverständnis der Arbeit.