
Kinderschutzthemen
Psychische/Seelische Gewalt
Hiermit ist bewusstes oder unbewusstes "erzieherisches" Verhalten gemeint, dass Kinder durch Bestrafung und Herabsetzung bedeutend in ihrer Entwicklung beeinträchtigt und schädigt.
Kinder werden beschimpft, abgelehnt, gedemütigt, herabgesetzt, zum Sündenbock gemacht oder eingesperrt. So erfahren sie zum Beispiel (ständige) Drohungen, Verlassen werden, Strafen, Liebesentzug, Ignorieren, Korrumpieren und Verbot von Außenkontakten. Auch überbehütendes, überfürsorgliches Verhalten Erwachsener kann die kindliche Entfaltung behindern und Gefühle von Ohnmacht, Wertlosigkeit und Abhängigkeit vermitteln. Ebenso erleiden Kinder, die zu früh in die Rolle Erwachsener gedrängt werden, sowie Kinder, die Zeugen elterlicher Gewalt sind, psychischen Schaden.
Seelische Gewalt geht mit jeder körperlichen Gewalt einher, da jede körperliche Gewalt eine Demütigung für das Kind bedeutet.
Die Kinderschutz-Zentren befassen sich als Facheinrichtungen seit Jahrzehnten mit Psychischer Gewalt und Emotionaler Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen. Sie verfügen in diesem Themenfeld über eine erfahrungsreiche Expertise und haben damit die Möglichkeit, Psychische Gewalt und Emotionale Vernachlässigung im Gesamtkontext von Gewalt wahrzunehmen und darzustellen.
In diesem Positionspapier legen die Kinderschutz-Zentren ihre Expertise zum Verständnis von Psychischer Gewalt und Emotionaler Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen dar und erläutern ihre Arbeitsweise im Zusammenhang mit dieser Problematik. Die Positionierung spiegelt die aktuelle Diskussion der Kinderschutz-Zentren wider. Sie ist prozessorientiert angelegt, um Entwicklungen in Gesellschaft, Fachdiskussion und Praxis Rechnung tragen zu können.