Beteiligung von Kindern im Kinderschutz

Methoden gelingender Gesprächsführung

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden die Rolle und die Beteiligung von Kindern auch im Kinderschutz gestärkt. Ihre Beratung soll demnach in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen und sie sollen im gesamten Kinderschutzverfahren beteiligt werden (§ 8 SGB VIII).

Dies gilt auch für Situationen, in denen sich Fachkräfte in Jugendämtern, in den ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, in der Schulsozialarbeit und in der Beratung Sorgen um das Wohl eines Kindes machen oder/und Hinweise auf Gefährdungen vorliegen.

Doch wie gelingt eine altersgerechte und situativ angemessene Gesprächsführung, mit der die Sorgen und Wünsche der Kinder erarbeitet und aufgenommen werden können, ohne sie weiter zu belasten? Wie können Kinder in solchen Situationen gut beteiligt werden?

Unsere zweitägige Fortbildung vermittelt praxisnahes Wissen und erprobte Methoden, um mit Kindern ins Gespräch zu kommen und sie kindgerecht zu beteiligen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem eigenen Ausprobieren, der Selbstreflexion und im Einüben von bewährten Methoden.

Inhalte

Grundlagen und Vertiefungen

  • zur Beteiligung von Kindern im Kinderschutz
  • zu entwicklungspsychologischen Grundlagen und zur Gesprächsfähigkeit von Kindern

Was brauchen Kinder, um über schwierige Dinge sprechen zu können?

  • Denkweisen und Loyalitäten von Kindern im Kontext von Gewalt
  • Methoden zur Gestaltung von Gesprächen im Kinderschutz
  • Stolpersteine in Kinderschutzgesprächen
  • Kollegialer Austausch und Reflexion

Ziel der Fortbildung ist es, die Handlungssicherheit von Fachkräften im Kontext der Gesprächsführung und Beteiligung von Kindern in unterschiedlichen Arbeitssettings zu stärken und damit dem rechtlich basierten Beteiligungsanspruch stärker in der Praxis zu berücksichtigen.

Adressat*innen: Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Arbeitsfeldern, die mit Kindern und Jugendlichen im Kontakt sind.

Kursübersicht.

FAQ.

Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus sozialen Diensten, ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit und Kindertagesstätten, sowie an Beratungslehrer*innen und Fachkräfte des Gesundheitswesens (z. B. Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen), der Eingliederungshilfe und der Frühen Hilfen.

Für den Workshop sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Nach erfolgreicher Kursabsolvierung an beiden Veranstaltungstagen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

  • Dagmar Mingers, M.A. Soziale Arbeit, Dipl. Musiktherapeutin, Psychodramatherapeutin, InsoFa, Kinderschutz-Zentrum Aachen

    Andrea Valdivia, Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Familientherapeutin, Psychodramatherapeutin, InsoFa, Kinderschutz-Zentrum Aachen

In der Regel dauert die Veranstaltung am ersten Tag von 10 bis 18 Uhr und am zweiten Tag von 9 bis 16 Uhr. Über die genauen Uhrzeiten werden Sie nach Anmeldung zu dieser Weiterbildung informiert.

Die aktuellen Kosten der Weiterbildung finden Sie in der Kursübersicht (siehe oben).

Für die Verpflegung während der Weiterbildung ist eine Pauschale vorgesehen. Diese beinhaltet Getränke sowie das Mittagessen an den Veranstaltungstagen.

Eine Übernachtung ist nicht im Veranstaltungspreis inbegriffen. Falls Sie eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen, bitten wir Sie, die Buchung Ihrer Unterkunft selbst vorzunehmen.

Zu einer beruflichen Weiterbildung können Sie sich direkt über unsere Website anmelden. Wählen Sie dafür in der Kursübersicht bei der gewünschten Veranstaltung „anmelden“ und füllen Sie das Anmeldeformular aus.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine erste Mail, die bestätigt, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist. Diese ist noch NICHT die Bestätigung zur definitiven Teilnahme. Sobald wir Ihre Teilnahme bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere Mail mit der Bestätigung zur erfolgreichen Anmeldung. Sollten Sie die E-Mail nicht erhalten, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spamordner.

Für die Anmeldung zu einer Veranstaltung müssen Sie sich nicht zwingend in unserem Buchungsportal registrieren. Dieser Schritt wird erst notwendig, wenn Sie ihre gebuchten Weiterbildungen einsehen und verwalten sowie ihre persönlichen Daten ändern möchten.
Für die Registrierung benötigen Sie eine E-Mailadresse und ein von Ihnen selbst festzulegendes Kennwort. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung der Registrierung. Sollten Sie die E-Mail nicht finden können, überprüfen Sie bitte auch Ihren Spamordner.

Sie erhalten ca. drei bis vier Wochen vor Beginn der berufsbegleitenden Weiterbildung eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen.

Ein Rücktritt von der Teilnahme muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der folgenden Rücktrittsfristen ist der Eingang in der Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren.

Wir räumen Ihnen innerhalb von zehn Werktagen nach unserer schriftlichen Zusage ein kostenloses Rücktrittsrecht ein. Ihnen werden dann die Seminargebühren in vollem Umfang erstattet. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann.

Darüber hinaus gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Seminargebühren, bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Seminargebühren, bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Kurses 100 % der Seminargebühren. Nach Beginn der Fortbildung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Wir bemühen uns stets um eine einvernehmliche Lösung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Ihre Ansprechpartnerin zu den Weiterbildungen bei uns zu organisatorischen Fragen ist Hanna Offenhau. Sie erreichen sie dazu unter offenhau@kinderschutz-zentren.org

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu inhaltlichen Fragen ist Miriam Urbic. Sie erreichen sie dazu unter urbic@kinderschutz-zentren.org