Drei wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht
Gute Nachrichten aus dem Bundestag
In seiner Sitzung vom 31. Januar 2025 hat der Bundestag weitreichende und lang diskutierte Vorhaben zur Weiterentwicklung und Stärkung von Schutz und Hilfe für junge Menschen und Familien beschlossen.
Das noch vom Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (auch UBSKM-Gesetz) beinhaltet die gesetzliche Grundlage für das Amt der/des Unabhängigen Beauftragten sowie des Betroffenenrats und der Aufarbeitungskommission. Darüber hinaus gibt es wichtige Neuerungen im SGB VIII. Darunter die Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung, beispielsweise durch die Einführung von Fallanalysen zum Lernen aus problematischen Fallverläufen. Das neue Gesetz bietet somit weitere Chancen, effektive Hilfestrukturen im Kinderschutz zu etablieren und zu stärken.
Auch das Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (auch Gewalthilfegesetz) hat in einer Entwurfsfassung den Bundestag passiert und wird nun an den Bundesrat überstellt. Das Gesetz beinhaltet u. a. einen kostenlosen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen sowie die Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Für weitere Maßnahmen der Prävention, Täterarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsarbeit innerhalb und außerhalb des Hilfesystems stellt der Bund eine Finanzierung bereit. Auch dies ist angesichts der Zunahme der Problematik ein zu begrüßender Schritt für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.
Nach langen Vorbereitungen und intensivem Bemühen verschiedener Akteur*innen und Fachverbände ist in der Sitzung am Freitag auch ein Entschließungsantrag beschlossen worden, der die Bundesregierung auffordert, Hilfen für Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern zu stärken. Die Empfehlung besagt, „gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen“.