Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

3 Fragen an Prof. Dr. Karla Verlinden

Kinder und Jugendliche mit Behinderung sind besonders gefährdet, sexualisierte Gewalt zu erleben – ein Thema, über das noch immer zu wenig gesprochen wird und Fachkräfte in der Kinderschutzpraxis oftmals vor große Herausforderungen stellt.

Doch was genau wissen wir eigentlich über die Hintergründe der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung? Warum fällt es (auch der Fachöffentlichkeit) so schwer, über dieses Thema zu sprechen und wie können diese jungen Menschen besser geschützt werden?

Über diese wichtigen Fragen sprechen wir im Kurzinterview mit Karla Verlinden. Als Professorin mit Arbeitsschwerpunkten u.a. in den Bereichen Sexuelle Bildung junger Menschen & Prävention sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (mit Behinderung) bringt sie eine umfangreiche Expertise in diesem Themenfeld mit und wird unsere diesjährige Jahreskonferenz zu sexueller Gewalt mit einem Vortrag eröffnen.

Frau Prof. Verlinden, Sie halten bei unserem Fachkongress in Lübeck den Eröffnungsvortrag – ohne inhaltlich zu viel zu verraten: Was sind die wichtigsten Erkenntnisse und Entwicklungen zum Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung?

„Wir wissen heute sehr klar, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein deutlich erhöhtes Risiko für sexualisierte Gewalt haben – nicht aufgrund ihrer Behinderung, sondern aufgrund struktureller Abhängigkeiten, Machtasymmetrien und gesellschaftlicher Entwertung.

Neuere Forschung zeigt: Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung findet häufig im Nahraum statt – in Familien, Einrichtungen, Pflegekontexten. Die Abhängigkeit von Assistenz, der gesellschaftliche Ableismus sowie mangelnde (nicht-inklusive) Schutzkonzepte in den Einrichtungen und Settings, in denen die Kinder und Jugendlichen leben und lernen, begünstigen die sexualisierte Gewalt.

Eine zentrale Erkenntnis ist: Das Risiko entsteht durch ableistische Strukturen, institutionelle Macht und mangelnde sexuelle Selbstbestimmung – nicht durch individuelle „Vulnerabilität“. Die aktuelle Debatte verschiebt sich nun hoffentlich zunehmend mehr Weg von dem Fokus auf individuelle Gefährdung hin zu struktureller Verantwortlichkeit.“

Wir wissen heute sehr viel mehr über das Thema als noch vor einigen Jahren, dennoch ist sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung häufig noch immer ein Tabuthema. Was denken Sie ist der Grund dafür?

„Weil mehrere Tabus aufeinandertreffen: Sexualität von Kindern, Sexualität von Menschen mit Behinderung, Gewalt in Schutzräumen und die Glaubwürdigkeitsfrage. Unsere Gesellschaft tut sich schwer, Menschen mit Behinderung als sexuelle Subjekte ernst zu nehmen. Entweder werden sie infantilisiert oder entsexualisiert – beides verhindert offene Prävention. Dazu kommt, dass Einrichtungen der Behindertenhilfe und inklusive Schulen als Schutzräume gelten (sollten). Wenn dort Gewalt geschieht, erschüttert das das Vertrauen in Systeme. Institutionen haben daher nicht immer ein Interesse an Transparenz. Das ist kein individuelles, sondern ein strukturelles Problem.

Ein weiterer zentraler Grund für die aufrechterhaltende Tabuisierung ist die systematische Entwertung von Aussagen von Heranwachsenden mit Behinderung oder aber auch die unzureichende Ausbildung bzgl. Befragungstechniken von Menschen mit Behinderung bei den Strafverfolgungsbehörden. Zugleich werden Aussagen von Menschen mit Behinderung häufiger angezweifelt oder pathologisiert. Ableistische Muster – also die Annahme, sie seien weniger kompetent, weniger glaubwürdig oder „missverständlich“ – wirken wie ein Schutzschirm für Täter:innen. Solange wir diese epistemische Gewalt nicht benennen, bleibt das Thema tabuisiert.“

Welche spezifischen Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht nötig, um junge Menschen mit Behinderung besser vor sexueller Gewalt zu schützen?

„Wenn wir Kinder und Jugendliche mit Behinderung wirksam vor sexualisierter Gewalt schützen wollen, müssen wir das paternalistische Schutzdenken überwinden. Schutz darf nicht nur über Kontrolle laufen, sondern auch über Selbstbestimmung, Transparenz und strukturelle Verantwortung. Konkret heißt das zum einen: Verbindliche Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, mit unabhängigen Beschwerdestellen und externer Kontrolle. Gewalt darf nicht intern relativiert oder institutionell abgeschirmt werden.

Ferner braucht es umfassende, barrierefreie sexuelle Bildung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung – nicht nur als Präventionsmaßnahme, sondern als Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wer Sprache für den eigenen Körper, für Lust, für Grenzen und für Übergriffe hat, ist weniger isoliert und eher in der Lage, Hilfe zu suchen. Glaubwürdigkeit darf niemals an verbale Ausdrucksfähigkeit gekoppelt sein.

Auch müsste die Täter:innen-Prävention deutlich gestärkt werden. Das bedeutet frühe Intervention bei grenzverletzendem Verhalten, klare institutionelle Konsequenzen und niedrigschwellige Beratungsangebote für Menschen mit problematischen sexuellen Impulsen, bevor es zu Übergriffen kommt. Prävention darf sich nicht nur auf potenziell Betroffene richten – sie muss auch potenzielle Täter:innen adressieren. Dabei ist mir wichtig zu sagen, dass Täter:innen-Prävention auch immer Bystander-Prävention ist. Sexualisierte Gewalt wird oft durch Wegsehen, Verharmlosen oder Loyalitätsstrukturen stabilisiert. Deshalb müssen auch diejenigen in die Verantwortung genommen werden, die Grenzverletzungen beobachten und nicht handeln. Wir brauchen hier eine klare Kultur der Intervention – Schweigen darf kein Schutz für die Täter:innen sein.

Schließlich braucht es eine konsequente Reflexion von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen. Assistenz, Pflege und Betreuung sind strukturell asymmetrische Settings. Dort braucht es Transparenz, Dokumentation und Rechenschaftspflicht.“

Herzlichen Dank!

Prof. Dr. Karla Verlinden ist Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin und seit 2019 Professorin für Erziehungswissenschaften mit Schwerpunkt Resilienz an der Katholischen Hochschule NRW in Köln. Ihre Expertise bringt sie als Referentin bei unserem hybriden Fachkongress vom 21.-22. Mai 2026 in ihrem Vortrag zum Thema „Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung – Erkenntnisse aus Forschung und Praxis“ ein.

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