Forderung: Keine gesetzliche Vorrangstellung von Infrastruktur- und Regelangeboten vor individuellen Hilfen
Zur Streichung des § 27 Absatz 5 SGB VIII-E
Breites Verbändebündnis veröffentlicht Appell zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
Mit Blick auf die parlamentarischen Beratungen zum 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) weisen die Kinderschutz-Zentren gemeinsam mit weiteren Organisationen auf die erheblichen fachlichen und rechtlichen Risiken der geplanten Vorrangregelung in § 27 Absatz 5 SGB VIII-E hin. Der Appell „Junge Menschen brauchen passende Hilfen statt pauschaler Vorrangregeln!“, initiiert von Paritätischem Gesamtverband, IGFH, BVkE und Terre des Hommes, wird von 28 Organisationen getragen.
Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel, niedrigschwellige Infrastruktur- und Regelangebote zu stärken. Dies darf jedoch nicht zulasten individueller Rechtsansprüche und bedarfsgerechter Hilfen gehen. Infrastrukturelle Angebote und individuelle Hilfen erfüllen unterschiedliche, sich ergänzende Funktionen und müssen gleichrangig zur Verfügung stehen. Wir fordern deshalb: Die geplante Vorrangstellung in § 27 Absatz 5 SGB VIII-E muss ersatzlos gestrichen werden.
Ein gesetzlicher Vorrang könnte den Zugang zu passenden Hilfen erschweren, die Hilfeplanung und das Wunsch- und Wahlrecht einschränken und bestehende Ungleichheiten angesichts regional unterschiedlicher Angebotsstrukturen verstärken. Zudem drohen zusätzliche Prüfpflichten und mehr Bürokratie, statt Entlastungen, für die Jugendämter. Gerade im Kinderschutz kann eine Verzögerung notwendiger Hilfen zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen. Die gesetzliche Stärkung der Infrastruktur könnte stattdessen unabhängig von den Regelungen zu individuellen Einzelfallhilfen an anderer Stelle im SGB VIII verankert werden. So ließen sich der bedarfsgerechte Ausbau und die verlässliche Finanzierung entsprechender Angebote fördern, ohne individuelle Rechtsansprüche einzuschränken.
Die im Appell genannten Personengruppen und Lebenssituationen sind beispielhaft. Die geplante Regelung betrifft darüber hinaus grundsätzlich alle jungen Menschen und Familien, die auf individuelle Hilfen angewiesen sind.
Für Rückfragen und einen fachlichen Austausch stehen neben den Initiatoren auch wir gerne zur Verfügung.