Bundesregierung beschließt erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
Eine Einordnung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren
21. August 2026
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe verabschiedet. Damit wird die Umsetzung eines umfassenden, zweistufigen Reformvorhabens eingeleitet. Ziel des ersten Reformschrittes ist es nach Angaben der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen, Hilfen schneller und passgenauer zu ermöglichen, kommunale Strukturen zu stärken, Bürokratie abzubauen und Kosten langfristig zu reduzieren.
Aus Sicht der Kinderschutz-Zentren sind mit dem ersten Reformschritt jedoch gravierende fachliche Risiken verbunden. Insbesondere droht eine Abkehr vom Ziel einer bundesweit einheitlichen inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Durch eine unbefristete Länderöffnungsklausel wird die Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe dauerhaft unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zugänglich gemacht. Damit wird die ursprünglich angestrebte bundesweit einheitliche Struktur aufgegeben. Statt einer verlässlichen, gleichwertigen Unterstützung für Kinder und Familien droht ein Nebeneinander unterschiedlicher Zuständigkeiten, Verfahren und Leistungsstrukturen – mit der Gefahr regional unterschiedlicher Zugänge zu notwendigen Hilfen.
Besonders kritisch sehen die Kinderschutz-Zentren zudem die neu eingeführte Vorrangigkeitsprüfung niedrigschwelliger Leistungen gegenüber individuellen Ansprüchen auf Hilfen zur Erziehung. Hier werden zwei unterschiedliche Leistungslogiken miteinander verknüpft: Während niedrigschwellige Angebote grundsätzlich wichtige präventive und sozialräumliche Funktionen erfüllen, müssen Hilfen zur Erziehung am individuellen Bedarf eines Kindes, Jugendlichen und seiner Familie ausgerichtet sein. Eine gesetzlich verankerte Vorrangprüfung birgt deshalb die Gefahr, dass nicht mehr allein der individuelle Hilfebedarf über die notwendige Unterstützung entscheidet, sondern das vorhandene Angebot vor Ort.
Damit droht eine Verschiebung von der bedarfsgerechten individuellen Hilfe hin zur Steuerung über vorhandene Infrastruktur und kommunale Ressourcen. Gerade bei komplexen oder belastenden Lebenslagen kann dies dazu führen, dass notwendige Hilfen nicht oder nicht rechtzeitig gewährt werden.
Die Kinderschutz-Zentren warnen deshalb davor, fachliche Bedarfe und individuelle Rechtsansprüche dem Vorrang vorhandener Angebote oder strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen unterzuordnen. Kinder und Familien müssen unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu den Hilfen erhalten, die sie tatsächlich benötigen.