Wie können Kinder und Jugendliche mit Behinderung wirksam vor sexualisierter Gewalt geschützt werden? Welche strukturellen Risiken bestehen und welche Anforderungen ergeben sich daraus für Prävention, Intervention und fachliches Handeln?
Mit diesen Fragen beschäftigte sich die diesjährige Jahreskonferenz sexuelle Gewalt der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren am 21. und 22. Mai 2026 in Lübeck, die in Kooperation mit dem Kinderschutz-Zentrum Lübeck organisiert und veranstaltet wurde. Fachkräfte aus Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Schule, Therapie und Beratung diskutierten gemeinsam über die Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, über bestehende Schutzlücken und über notwendige Veränderungen in Praxis, Institutionen und Politik.
Bereits der Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Karla Verlinden setzte einen eindrücklichen fachlichen Akzent. Die Professorin für Erziehungswissenschaften mit Schwerpunkt Resilienz machte deutlich, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung ein deutlich erhöhtes Risiko für sexualisierte Gewalt tragen – nicht aufgrund ihrer Behinderung selbst, sondern aufgrund struktureller Abhängigkeiten, gesellschaftlicher Entwertung und institutioneller Machtverhältnisse.
„Das Problem ist nicht fehlendes Wissen oder fehlende Gesetze – sondern fehlende Konsequenz in Politik, Institutionen und Praxis“, so Verlinden.
Sie verwies auf fehlende inklusive Schutzkonzepte und die oftmals hohe Unsicherheit pädagogischer Fachkräfte im Spannungsfeld zwischen Schutz und sexueller Selbstbestimmung. Besonders eindrücklich waren ihre Hinweise darauf, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung in kriminalstatistischen Erhebungen häufig unsichtbar bleiben und ihre Aussagen noch immer häufiger infrage gestellt oder entwertet werden.
Zugleich machte Verlinden deutlich, dass Prävention weit über individuelle Schutzmaßnahmen hinausgehen müsse. Notwendig seien barrierefreie Präventionsangebote, inklusive Sexualpädagogik, unabhängige Beschwerdesysteme, bessere Qualifizierung von Fachkräften sowie eine konsequente Reflexion von Macht- und Abhängigkeitsverhältnissen in Einrichtungen und Betreuungskontexten.
Zwischen Schutz und Selbstbestimmung
Im zweiten Vortrag nahm Jens Brörken das Spannungsfeld von Teilhabe, Sexualität und Schutz in den Blick. Er verdeutlichte, wie schnell Kinder und Jugendliche mit Behinderung im pädagogischen Alltag „verbesondert“ werden und wie sehr paternalistische Sichtweisen Selbstbestimmung einschränken können. Gleichzeitig wurde deutlich, dass sexualpädagogische Konzepte und Präventionsansätze inklusiv gestaltet werden müssen, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine Sprache für ihre Grenzen, ihre Bedürfnisse und mögliche Übergriffe entwickeln können.
Die anschließenden Foren und Workshops griffen unterschiedliche Perspektiven aus Praxis und Fachberatung auf. Im Forum zum Zusammenwirken von Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe diskutierten die Referentinnen anhand konkreter Erfahrungen die Herausforderungen systemübergreifender Kooperation bei Verdachtsfällen sexueller Gewalt. Deutlich wurde dabei, wie wichtig abgestimmte Verfahren, klare Zuständigkeiten und verbindliche Kommunikationsstrukturen sind.
Weitere Workshops beschäftigten sich unter anderem mit leichter und einfacher Sprache in der Sexualpädagogik, den Besonderheiten der InsoFa-Beratung bei Kindern mit Behinderung, Hilfen für betroffene Mädchen nach sexualisierter Gewalt sowie der Elternarbeit im Spannungsfeld von Behinderung, Sexualität und Schutz.