Lernen aus Fallverläufen im Kinderschutz – Dialogisches Arbeiten in Fall-Werkstätten

Um zu gelingen, braucht Kinderschutz stetige Reflexion. Dabei hilft es, abgeschlossene Fallverläufe und Kinderschutzprozesse noch einmal zu betrachten und gemeinsam daraus zu lernen. So wird es möglich, Schwachstellen zu erkennen und herauszufinden, was zu positiven Effekten geführt hat. Dazu haben wir eine Methode entwickelt: die Fall-Werkstatt.

Aus Erfahrung lernen.
Qualitätsprozesse gestalten.

In der Fall-Werkstatt nehmen wir einen Fallverlauf – ob gelungen oder problematisch – und rekonstruieren ihn aus den Perspektiven aller Beteiligten. Wie sind Fachkräfte, Leitungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe und Kooperationspartner*innen aus anderen Berufsfeldern vorgegangen? Wie haben sich Kinder, Jugendliche und Eltern verhalten? Wie gelang der Kontakt und welche Einschätzungen führten zu welchen Handlungsschritten? Aus der Diskussion dieser Fragen können wichtige Schlüsse zur Weiterentwicklung der Fallpraxis in Jugendämtern, bei freien Trägern und anderen Einrichtungen gezogen werden.

Pilotprojekt Fallanalysen im jugendamtlichen Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen

Ein wesentliches Ziel des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) ist die fortgesetzte Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, insbesondere im Hinblick auf Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. In § 8 LKG-NRW sind detaillierte Vorgaben für Qualitätsentwicklungsverfahren mit den Jugendämtern normiert. Insbesondere soll das Verfahren aus einer Evaluation und fachlichen Einordnung von konkreten Fallanalysen bereits abgeschlossener Fälle sowie Merkmalen der Strukturqualität der Kinderschutzarbeit im Jugendamt bestehen. Die Regelungen zu diesem Teil des LKG-NRW traten zum 1. Juli 2023 in Kraft.

Die Fall- und Strukturanalysen zielen darauf ab, Qualitätsentwicklungsthemen in jedem Jugendamt zu identifizieren und damit Lern- und Entwicklungsprozesse im Jugendamt anzustoßen. Jugendämter sollen dabei umfangreich beteiligt sein und aktiv mitwirken. Ziel ist aber auch, durch zusammenführende Berichte über Fall- und Strukturanalysen in den einzelnen Jugendämtern hinweg Erkenntnisse zum Stand und zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit im Land NRW zu gewinnen und öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Das Pilotvorhaben mit einer Laufzeit vom 01.07.2023 – 30.06.2024 hat nun zur Aufgabe, die Ausformung des Verfahrens zur Qualitätsentwicklung gemäß § 8 LKG-NRW zu konkretisieren und zu erproben. Hierzu haben sich drei Projektpartner zusammengefunden, leitend das Deutsche Jugendinstitut (DJI) sowie das Institut für soziale Arbeit (ISA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren (BAG KIZ).

Aktuelle und vertiefende Informationen können Sie im Newsletter nachlesen.

Das Pilotprojekt wird gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.