Schutzkonzepte in pädagogischen Einrichtungen und Diensten
Schule, Freizeit, Sport: Kinder und Jugendliche verbringen viel Zeit in pädagogischen Einrichtungen – und haben dort auch Kontakt zu anderen Personen. Präventive Achtsamkeit und klare verbindliche Absprachen sind hier entscheidend, um Kinder vor Grenzüberschreitungen und Gewalt zu schützen.
Schutzkonzepte in pädagogischen Einrichtungen sind seit der Veröffentlichung des Abschlussberichts des „Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch“ im Jahr 2011 ein zentrales Instrument, um sexuelle, aber auch seelische oder körperliche Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Zuletzt hat die Bedeutung der Thematik auch fachpolitisch auf verschiedenen Ebenen noch einmal zugenommen. Es mangelt jedoch noch immer an einer flächendeckenden Umsetzung und den dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Ressourcen.
Kinder schützen.
Fachpraxis stärken.
Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene vor körperlichen, sexuellen und verbalen Grenzüberschreitungen durch Mitarbeiter*innen oder andere Personen in pädagogischen und therapeutischen Einrichtungen, Sportvereinen oder Freizeiteinrichtungen schützen. Dabei sollen abgestimmte Schutzmaßnahmen als Bindeglied zwischen Haltung, Konzept, Strukturen und Handlungsabläufen in den Einrichtungen dienen.
Ein lebendiges Kinderschutzkonzept ist eine große Chance zur Weiterentwicklung der internen Organisationskultur sowie zur nachhaltigen Stärkung der fachlichen Qualität des gesamten Teams. Die Entwicklung und dauerhafte Fortschreibung der Schutzkonzepte betreffen allerdings nicht nur das pädagogische Handeln der Fachkräfte, sondern wirken sich auch auf organisationale Ebenen und Verantwortlichkeiten aus. Ein Schutzkonzept wird nur dann seine Wirkung entfalten, wenn es im beruflichen Alltag und aus der pädagogischen Grundorientierung heraus gelebt wird – und fest in vorhandenen Strukturen und Kulturen verankert wird.
Fachpolitisches Engagement und Kooperation
Die Kinderschutz-Zentren unterstützen im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen das bundesweite Engagement zum Thema institutioneller Schutzkonzepte. Dabei bringen sie ihre Expertise ein und helfen mit, die Rahmenbedingungen zur Umsetzung und Ausgestaltung der Entwicklungsprozesse insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe zu verbessern.
Von 2022 – 2023 fand ein Modellvorhaben zur internen Qualifizierung von Fachkräften aus verschiedenen Kinderschutz-Zentren als Prozessbegleiter*innen zur (Weiter-)Entwicklung institutioneller Schutzkonzepte statt. Sie beraten Einrichtungen konkret in ihrem Entwicklungsprozess und bilden perspektivisch weitere Fachkräfte in grundlegenden Fragen von Schutzkonzepten und Organisationsentwicklung fort. Das Ziel: Prozesse unterstützen und Haltungen fördern, die achtsame Organisationen kennzeichnen.