Kooperation zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen im Kinderschutz
Fachkongress Leipzig
25.-26. Juni 2026
In den fachpolitischen Debatten der letzten Jahre hat sich Kooperation zu einer Art Leitformel gelingenden Kinderschutzes herauskristallisiert. In zahlreichen Gesetzesvorhaben wie dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wird eine starke Verantwortungsgemeinschaft und der Bedarf eines engeren Zusammenwirkens, insbesondere zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und Ärzt*innen sowie Angehörigen anderer Heilberufe als eine Voraussetzung, das Wohl des Kindes und die Wahrung seiner Rechte in den Mittelpunkt zu stellen, betont.
In der konkreten Fallpraxis hingegen wird deutlich, dass die Kooperation im Aufgabenfeld des Kinderschutzes nicht selbstverständlich ist und Aufgaben und Verständnisse unterschiedlicher Berufsgruppen mitunter aufeinander prallen statt zu harmonieren. Auch Forschungen belegen bislang in nur geringem Maße positive Effekte kooperativen Zusammenwirkens im Kinderschutzprozess. Für die beteiligten Kinder und ihre Familien ist es jedoch von erheblicher Bedeutung, wie vertrauensvoll und professionell die Arbeit mit den einzelnen Verantwortlichen, aber auch ihre Zusammenarbeit untereinander ist und wie sie als Betroffene in diese einbezogen und an Handlungswegen beteiligt werden.
Zwischen programmatischem Anspruch, rechtlichen Rahmenbedingen und konkreter Praxis fallen also Anspruch und Wirklichkeit immer wieder auseinander. Die Fachtagung zielt deshalb auf eine stärkere Sensibilisierung, Differenzierung und Professionalisierung des Themas Kooperation zwischen früher Unterstützung (Prävention) und Kinderschutz ab.
Kooperation soll dabei nicht nur als Frage der Rahmenbedingungen verstanden werden, sondern als ein Raum von Möglichkeiten – nicht nur als rechtliche Vorgabe, sondern als eine spezifische Kultur und grundlegende Haltung in der Arbeit im Kinderschutz.
Folgende Fragestellungen sind dabei interesseleitend:
- Wie und auf wen wirken sich rechtliche Regelungen und veränderte Rahmenbedingungen in der Kooperation im Kinderschutz aus?
- Wie sehen Professionelle unterschiedlicher Berufssysteme die Kooperation? Und welche Sicht haben die Nutzer*innen?
- Welche Kriterien sind auf welcher Ebene von Bedeutung, damit sich eine multiprofessionelle „Verantwortungsgemeinschaft“ von Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe im Kinderschutz entwickeln kann?
- Welche nächsten Schritte sind notwendig, um konstruktiv im Kinderschutz zu kooperieren?
Die gemeinsame Fachtagung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, des Deutschen Jugendinstituts und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren setzt hier an und will aktuelle Entwicklungen und fachpolitische Weiterentwicklungsbedarfe thematisieren.
Gemeinsam mit Fachexpert*innen aus verschiedenen Berufssystemen wollen wir Anspruch und Wirklichkeit näher aneinanderrücken, die Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie professionellen Akteur*innen einordnen, den Wissenstransfer zwischen Praxis und Wissenschaft stärken und die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Gesundheitswesen/Medizin praxisnah, problemfokussiert und lösungsorientiert unterstützen.

