Fachkraft im Handlungsfeld Hilfe bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Besondere Herausforderungen im Kinderschutz

Wenn Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt erleben, verlieren sie Schutz und Sicherheit in ihrem persönlichen Lebensraum. Diese Gewaltform findet meist im Verborgenen statt. Die Betroffenen stehen daher unter einem ständigen Geheimhaltungsdruck. Schuld- und Schamgefühle sind oft die größten Hürden, um über das Erlebte zu sprechen.

In der berufsbegleitenden Weiterbildung erlangen Sie Kompetenzen für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen, die sexuelle Gewalt erleben oder erlebt haben. Sie machen sich mit den Dynamiken in Fällen sexualisierter Gewalt vertraut – sowohl in Familien als auch im Hilfesystem. Außerdem erhalten Sie Kenntnisse über die strukturellen sowie psychodynamischen Merkmale von Familien und setzen sich mit den Auswirkungen auseinander, die das Erleben dieser Gewaltform auf Kinder und Jugendliche haben. 

Sie lernen, wie Sie als Fachkraft die Gefährdung für Kinder und Jugendliche in Fällen sexueller Gewalt einschätzen können und auf welche Aspekte Sie achten müssen. Dabei erhalten Sie Zugang zu Handlungsmöglichkeiten, um bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt besonnen einzuschreiten und gleichzeitig sensibel mit Kindern und Bezugspersonen zu kommunizieren.

Nach Abschluss der insgesamt vier Module erhalten Sie ein Zertifikat mit der Auflistung aller Weiterbildungsinhalte.

Vorschaubild des Curriculums zur Weiterbildung Fachkraft für das Handlungsfeld Hilfe bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Kursübersicht.

München
(VN 54.2024)

1. Modul: 19./20.02.2024
2. Modul: 18./19.03.2024
3. Modul: 22./23.04.2024
4. Modul: 03./04.06.2024

Gesamtgebühr: 1.380 €
Verpflegung: 65 € je Modul

Köln
(VN 53.2024)

1. Modul: 02./03.09.2024
2. Modul: 30.09./1.10.2024
3. Modul: 04./05.11.2024
4. Modul: 02./03.12.2024

Gesamtgebühr: 1.380 €
Verpflegung: 65 € je Modul

Fachkraft im Handlungsfeld Hilfe bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Land Schleswig-Holstein.

Hinweis: Da die Kurse in Schleswig-Holstein vom Landesministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Gleichstellung zur Förderung beantragt sind, können an ihnen nur Fachkräfte teilnehmen, die auch im Land Schleswig-Holstein tätig sind.

Neumünster
(VN 51.2024)

1. Modul: 07./08.11.2024
2. Modul: 05./06.12.2024
3. Modul: 16./17.01.2025
4. Modul: 20./21.02.2025

Gesamtgebühr: 580 €
Verpflegung: 65 € je Modul

Fachkraft im Handlungsfeld Hilfe bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Land Niedersachsen.

Hinweis: Da die Kurse in Niedersachsen vom Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Förderung beantragt sind, können an ihnen nur Fachkräfte teilnehmen, die auch im Land Niedersachsen tätig sind.

Hannover
(VN 52.2024)

1. Modul: 04./05.03.2024
2. Modul: 08./09.04.2024
3. Modul: 06./07.05.2024
4. Modul: 03./04.06.2024

Gesamtgebühr: 700 €
Verpflegung: 65 € je Modul

FAQ.

Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus sozialen Diensten, ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit und Kindertagesstätten, sowie Beratungslehrer*innen und Fachkräfte des Gesundheitswesens (z.B. Familienhebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen), der Eingliederungshilfe und der Frühen Hilfen, die in ihrer Praxis mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche konfrontiert werden.

Für die Weiterbildung zur „Fachkraft im Handlungsfeld Hilfe bei sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Modulen der Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat mit Spezifikation der Fortbildungsinhalte.

Grundsätzlich sollten Fehlzeiten (z. B. früheres Gehen an einzelnen Fortbildungstagen) so gering wie möglich gehalten werden. Bei Krankheit an einem einzelnen Tag muss dieser in Absprache mit den Referent*innen nachgearbeitet werden. Fehlen Sie bei einem ganzen Modul, erhalten Sie die Möglichkeit, das Modul bei einer nächsten Fortbildungsreihe nachzuholen. Die Absprache dazu erfolgt individuell. Das Zertifikat erhalten Sie erst nach Abschluss des nachgeholten Moduls. Es fallen für Sie dann nur die Kosten der Verpflegungspauschale an, nicht die Kursgebühren.

Die Weiterbildung behandelt die spezifischen Dynamiken in Fällen sexueller Gewalt, zeigt die Handlungsmöglichkeiten der Fachkräfte und die Anforderungen an qualifizierte Hilfeprozesse auf. Für weitere Informationen und die Inhalte der jeweiligen Module, finden Sie das Curriculum der Weiterbildung hier.

Alle Module werden von einer Fachkraft der Kinderschutz-Zentren als Moderator*in und Referent*in begleitet. Zu speziellen Themen werden ggf. weitere Referent*innen eingeladen. Die Referent*innen verfügen über langjährige Praxiserfahrung, fundierte theoretische Kenntnisse im Kinderschutz sowie ausgeprägte Kompetenzen in der Fort- und Weiterbildung.

Die Weiterbildung umfasst vier Module à jeweils zwei Tage innerhalb eines Zeitraums von rund vier bis fünf Monaten. Die genauen Termine der Fortbildungen können Sie hier einsehen.
In der Regel geht die Weiterbildung jeweils am ersten Tag eines Moduls von 10 bis 18 Uhr und am zweiten Tag eines Moduls von 9 bis 16 Uhr. Über die genauen Uhrzeiten werden Sie nach Anmeldung zu einer Weiterbildung informiert.

Grundsätzlich können Sie den Ort, an dem Sie eine berufsbegleitende Weiterbildung besuchen möchten, frei auswählen.
Ausnahmen gelten für die Weiterbildungsangebote in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Weiterbildungen in Niedersachsen werden vom Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Die Weiterbildungen in Schleswig-Holstein werden vom Landesministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren und Gleichstellung gefördert. Deshalb können in diesen beiden Bundesländern nur Fachkräfte teilnehmen, die in dem jeweiligen Land tätig sind.

Die Kosten können aufgrund von Förderungen aus Landesmitteln je nach Bundesland variieren. Die aktuellen Kosten der jeweiligen Weiterbildung finden Sie in den einzelnen Kursübersichten hier.

Sie zahlen eine Verpflegungspauschale, die Getränke und das Mittagessen während der Weiterbildung abdeckt. Sollten Sie eine Übernachtung vor Ort benötigen, müssen Sie diese bitte selber buchen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, über den Bildungscheck 50 Prozent oder maximal 500 € bezuschusst zu bekommen. Dies gilt für Einzelpersonen (mit einem Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro), die die Teilnahme an der Weiterbildung selbst finanzieren. Die Ausgabe von betrieblichen Bildungschecks läuft zum 31.12.2023 aus.

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen. Bereits ausgegebene betriebliche Bildungschecks können aber weiterhin bei uns eingereicht werden.

Informieren Sie sich für weitere Informationen z. B. auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Zu einer beruflichen Weiterbildung können Sie sich über unser Online-Portal anmelden. Wählen Sie dafür im Portal den von Ihnen gewünschten Kurs aus.

Zur Anmeldung für unsere Fort- und Weiterbildungsangebote müssen Sie sich vorab in unserem Online-Portal ein Konto erstellen. Dafür benötigen Sie eine E-Mailadresse und ein von Ihnen selbst festzulegendes Kennwort. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung der Registrierung. Sofern Sie die E-Mail nicht finden können, überprüfen Sie auch Ihren Spamordner.

Nachdem Sie sich in unserem Online-Portal für ein Fort- und Weiterbildungsangebot angemeldet haben, erhalten Sie eine erste Mail, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist. Diese ist noch NICHT die Bestätigung zur definitiven Teilnahme. Sobald wir Ihre Teilnahme bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere Mail mit der Bestätigung zur erfolgreichen Anmeldung.

Sie erhalten ca. drei bis vier Wochen vor Beginn der berufsbegleitenden Weiterbildung eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen.

Wir räumen Ihnen innerhalb von zehn Werktagen nach unserer schriftlichen Zusage ein kostenloses Rücktrittsrecht für die Seminargebühren ein. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann. Darüber hinaus gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Seminargebühren, bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Seminargebühren, bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Kurses 100 % der Seminargebühren. Nach Beginn der Fortbildung ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Bei Absage eines Moduls, die später als 4 Wochen vor dem geplanten Beginn eingeht, werden Ihnen 20 % der Verpflegungspauschale berechnet. Bei Absage eines Moduls, die später als 2 Wochen vor dem geplanten Beginn eingeht, werden Ihnen 50 % der Verpflegungspauschale berechnet. Bei späteren Absagen berechnen wir Ihnen 100 % der Verpflegungspauschale.

Ja, auch diese berufsbegleitende Weiterbildung ist als Inhouse-Veranstaltung buchbar. Wenden Sie sich gerne an unsere dafür zuständige Kollegin Hannah Farber unter farber@kinderschutz-zentren.org.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu organisatorischen Fragen ist Hanna Offenhau. Sie erreichen sie dazu unter offenhau@kinderschutz-zentren.org

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu inhaltlichen Fragen ist Hannah Farber. Sie erreichen sie dazu unter farber@kinderschutz-zentren.org