Fachkraft im Handlungsfeld Kinderschutz im Kontext von Partnerschaftsgewalt

Besondere Herausforderungen im Kinderschutz

Das Miterleben von Übergriffen und Grenzverletzungen in (elterlichen) Partnerschaften hat tiefgreifende Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche. Denn sie sind von der Gewaltdynamik direkt betroffen – psychisch und physisch. Sie erleben Beschimpfungen und Drohungen, Instrumentalisierung und Funktionalisierung bis hin zu körperlichen Übergriffen und Vernachlässigung.

In diesen Fällen wachsen die Kinder in einer Atmosphäre von Gewalt und Grenzverletzungen auf. Spannungen, Geheimnisse und Realitätsverzerrungen prägen ihren Alltag. Sie erleben intensive Gefühle von Angst, Scham, Wut, Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung – ein Elternteil wirkt bedrohlich, der andere bedroht. In Gewaltsituationen haben sie dann keine erwachsene Person, an die sie sich mit ihren belastenden Gefühlen wenden können. Erwachsene sind in ihrer eigenen Dynamik gefangen und können das Erleben der Kinder oftmals nicht wahrnehmen. Zudem wird häufig angenommen, dass insbesondere jüngere Kinder von dem Konflikt nichts mitbekommen würden – ein Trugschluss.

Diese Gewalterfahrungen, die auch nach einer Trennung der Bezugspersonen weiterwirken, führen zu erheblichen alters- und entwicklungsabhängigen Beeinträchtigungen ihrer emotionalen, körperlichen und sozialen Entwicklung. Deshalb brauchen die betroffenen Kinder und Jugendlichen Hilfsangebote, die sie in den Mittelpunkt stellen. Es braucht Fachkräfte in Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, denen sie sich mit ihren Erlebnissen und Gefühlen anvertrauen können. Fachkräfte brauchen hier ein hohes Maß an Sensibilität, Kenntnisse über die familiären Dynamiken bei Partnerschaftsgewalt und Wissen über bestehende Hilfeangebote und Netzwerke vor Ort.

In der berufsbegleitenden Weiterbildung gehen wir der Frage nach, was es für das Kindeswohl bedeutet, wenn Kinder in einer gewaltgeprägten Atmosphäre aufwachsen und leben müssen. Welche langfristigen Schädigungen zu erwarten sind und welche Konzepte und Angebote sich bewährt haben, das Leid der betroffenen Kinder aufzugreifen und zu behandeln. Der Zertifikatskurs befähigt Sie dazu, sich mit ihrer eigenen professionellen Haltung zu Kindeswohlförderung, Kindeswohlgefährdung und Opferschutz auseinanderzusetzen, geeignete Angebote zu entwickeln und durchzuführen. Wir beschäftigen uns intensiv mit den Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder und der Bedeutung des Aufbaus einer Hilfebeziehung – nach Möglichkeit mit allen Familienmitgliedern.

Durch interaktive Methoden wie Fallarbeit und Rollenspiele erweitern Sie Ihre Handlungssicherheit, entwickeln eine reflektierte professionelle Haltung und teilen Ihre Erfahrungen mit Kolleg*innen aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern.

In vier Modulen erwerben Sie im Handlungsfeld Kinderschutz im Kontext von Partnerschaftsgewalt Fach-, Methoden-, Eigen- und Sozialkompetenz (siehe Curriculum). Die Inhalte der Weiterbildung werden nach Methoden des ‚lebendigen Lernens‘ erarbeitet und schließen die Bereitschaft der Teilnehmenden ein, eigene Praxiserfahrungen einzubringen und eigene Haltungen zu reflektieren.

Curriculum

Kursübersicht.

FAQ.

Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus Beratungsstellen, den sozialen Diensten, ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, Schulsozialarbeit und Kindertagesstätten, sowie Mitarbeitende in Frauenhäusern, Beratungslehrer*innen, Fachkräfte des Gesundheitswesens (z. B. Familienhebammen oder -kinderkrankenpfleger*innen) und der Frühen Hilfen.

Für die Weiterbildung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Modulen der Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat mit Auflistung der Weiterbildungsinhalte.

Grundsätzlich sollten Fehlzeiten (z. B. früheres Gehen an einzelnen Weiterbildungstagen) so gering wie möglich gehalten werden. Bei Krankheit an einem einzelnen Tag muss dieser in Absprache mit den Referent*innen nachgearbeitet werden. Fehlen Sie an einem ganzen Weiterbildungstag, erhalten Sie die Möglichkeit, den Termin bei einer nächsten Fortbildungsreihe nachzuholen. Die Absprache dazu erfolgt individuell. Das Zertifikat erhalten Sie erst nach Abschluss des Nachholtermins. Es fallen für Sie dann nur die Kosten der Verpflegungspauschale an, nicht die Kursgebühren.

Die Weiterbildung ist eine grundlegende Qualifizierung, die den Teilnehmer*innen Anregungen und konkrete Handlungsmöglichkeiten vermittelt. Neben theoretischen Grundlagen und vertieftem Praxiswissen werden die Fach-, Methoden-, Sozial- und Eigenkompetenz der Teilnehmenden im Bereich Partnerschaftsgewalt gestärkt.

Martina Nitsch, freiberufliche Praxis, Waal/Allgäu (Module 1,2 & 4)
Katja Giesen, Kinderschutz-Zentrum Aachen (Modul 3)
Ulrich Kauen, freiberufliche Praxis, Hamburg (Module 1,3 & 4)
Christoph Löneke, Kinderschutz-Zentrum Hannover (Modul 2)

Die Referent*innen verfügen über langjährige Praxiserfahrung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, der Frauenunterstützung, der Frühen Hilfen, der interdisziplinären Zusammenarbeit und Supervision. Sie haben fundierte theoretische Kenntnisse im Kinderschutz sowie ausgeprägte Kompetenzen in der Fort- und Weiterbildung.

Die Weiterbildung umfasst vier Module à jeweils zwei Tage innerhalb eines Zeitraums von rund vier bis fünf Monaten. In der Regel geht die Weiterbildung jeweils am ersten Tag eines Moduls von 10 bis 18 Uhr und am zweiten Tag eines Moduls von 9 bis 16 Uhr. Über die genauen Uhrzeiten werden Sie nach Anmeldung zu dieser Weiterbildung informiert.

Grundsätzlich können Sie den Ort, an dem Sie eine berufsbegleitende Weiterbildung besuchen möchten, frei auswählen.
Ausnahmen gelten für die Weiterbildungsangebote in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Weiterbildungen in Niedersachsen werden vom Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Die Weiterbildungen in Schleswig-Holstein werden vom Landesministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gefördert. Deshalb können in diesen beiden Bundesländern nur Fachkräfte teilnehmen, die in dem jeweiligen Land tätig sind.

Die Kosten können aufgrund von Förderungen aus Landesmitteln je nach Bundesland variieren. Die aktuellen Kosten der jeweiligen Weiterbildung finden Sie in den einzelnen Kursübersichten.

Sie zahlen eine Verpflegungspauschale, die Getränke und das Mittagessen während der Weiterbildung abdeckt. Sollten Sie eine Übernachtung vor Ort benötigen, müssen Sie diese bitte selber buchen.

Zu einer beruflichen Weiterbildung können Sie sich direkt über unsere Website anmelden. Wählen Sie dafür in der Kursübersicht bei der gewünschten Veranstaltung „anmelden“ und füllen Sie das Anmeldeformular aus.
Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine erste Mail, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist. Diese ist noch NICHT die Bestätigung zur definitiven Teilnahme. Sobald wir Ihre Teilnahme bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere Mail mit der Bestätigung zur erfolgreichen Anmeldung. Sofern Sie die E-Mail nicht finden können, überprüfen Sie auch Ihren Spamordner.

Für die Anmeldung zu einer Veranstaltung müssen Sie sich nicht zwingend in unserem Buchungsportal registrieren. Dieser Schritt wird erst notwendig, wenn Sie ihre gebuchten Weiterbildungen einsehen und verwalten sowie ihre persönlichen Daten ändern möchten.
Für die Registrierung benötigen Sie eine E-Mailadresse und ein von Ihnen selbst festzulegendes Kennwort. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung der Registrierung. Sofern Sie die E-Mail nicht finden können, überprüfen Sie auch Ihren Spamordner.

Sie erhalten ca. drei bis vier Wochen vor Beginn der berufsbegleitenden Weiterbildung eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen.

Ein Rücktritt von der Teilnahme muss grundsätzlich schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der folgenden Rücktrittsfristen ist der Eingang in der Geschäftsstelle der BAG der Kinderschutz-Zentren.

Wir räumen Ihnen innerhalb von zehn Werktagen nach unserer schriftlichen Zusage ein kostenloses Rücktrittsrecht für die Teilnahmegebühren ein. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. In diesem Fall erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro.

Darüber hinaus gelten folgende Stornierungsbedingungen (auch bei Krankheit): Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20% der Teilnahmegebühren, bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50% der Teilnahmegebühren, bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor Beginn der Kurses 100% der Teilnahmegebühren. Nach Beginn der Veranstaltung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Bei Absage eines Moduls, die später als 4 Wochen vor dem geplanten Beginn eingeht, werden Ihnen 20% der Verpflegungspauschale berechnet. Bei Absage eines Moduls, die später als 2 Wochen vor dem geplanten Beginn eingeht, werden Ihnen 50% der Verpflegungspauschale berechnet. Bei späteren Absagen berechnen wir Ihnen 100% der Verpflegungspauschale. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn ist keine Gebührenerstattung möglich.

Wir bemühen uns stets um eine einvernehmliche Lösung.

Ja, auch diese berufsbegleitende Weiterbildung ist als Inhouse-Veranstaltung buchbar. Weitere Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten finden Sie hier.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu organisatorischen Fragen ist Hanna Offenhau. Sie erreichen sie dazu unter offenhau@kinderschutz-zentren.org

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu inhaltlichen Fragen ist Miriam Urbic. Sie erreichen sie dazu unter urbic@kinderschutz-zentren.org