Fachkraft im Kinderschutz

Die grundlegende Kinderschutzqualifikation

Eine zentrale Aufgabe von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe ist es, Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, die Risiken für Kinder und Jugendliche einzuschätzen sowie auf Hilfen hinzuwirken. Dabei ist es auch wichtig, Kinder, Jugendliche und Eltern in den Prozess einzubinden. Dieser Hilfe- und Schutzauftrag ist im § 8a des SGB VIII gesetzlich verankert.

Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft im Kinderschutz vermittelt grundlegendes Kinderschutzwissen für Ihre Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Das passiert praxisnah, damit Sie auch in Krisen- und Gefährdungskontexten qualifiziert und besonnen handeln können.

Die zentralen Elemente sind rechtliche und fachliche Grundlagen des Kinderschutzes sowie die Methodenkenntnis, um Kinder, Jugendliche und Familien zu beteiligen. Weitere Ziele der Weiterbildung sind die Vermittlung von Kompetenzen zur Gefährdungseinschätzung, Hilfen im Zusammenwirken mit der Familie zu entwickeln sowie von fundiertem Wissen darüber, welche Möglichkeiten und Herausforderungen bestehen, wenn Institutionen im Kinderschutz zusammenarbeiten. Kurzum: Das Handwerkszeug, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen aktiv mitzugestalten.

Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Module erhalten Sie ein Zertifikat mit einer Auflistung der Weiterbildungsinhalte.

Hinweis: Die Kurstermine für das Jahr 2025 werden voraussichtlich ab Ende Oktober/Anfang November hier veröffentlicht und zur Anmeldung freigeschaltet. Bei den Weiterbildungen in Niedersachsen kann es aufgrund der Förderung noch etwas länger dauern.

Kursübersicht.

Hinweis: Da die Weiterbildungen in Niedersachsen vom Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und die Weiterbildungen in Schleswig-Holstein vom Landesministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gefördert werden, können dort nur Fachkräfte teilnehmen, die in dem jeweiligen Bundesland tätig sind.

FAQ.

Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere aus sozialen Diensten, ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, Beratungsstellen, Schulsozialarbeit und Kindertagesstätten, sowie an Beratungslehrer*innen und Fachkräfte des Gesundheitswesens (z. B. Familienhebammen sowie Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen), der Eingliederungshilfe und der Frühen Hilfen.

Für die Weiterbildung zur Fachkraft im Kinderschutz sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Nach erfolgreicher Teilnahme an allen vier Modulen der Weiterbildung erhalten Sie ein Zertifikat mit Spezifikation der Fortbildungsinhalte.

Grundsätzlich sollten Fehlzeiten (z. B. früheres Gehen an einzelnen Fortbildungstagen) so gering wie möglich gehalten werden. Bei Krankheit an einem einzelnen Tag muss dieser in Absprache mit den Referent*innen nachgearbeitet werden. Fehlen Sie bei einem ganzen Modul, erhalten Sie die Möglichkeit, das Modul bei einer nächsten Fortbildungsreihe nachzuholen. Die Absprache dazu erfolgt individuell. Das Zertifikat erhalten Sie erst nach Abschluss des nachgeholten Moduls. Es fallen für Sie dann nur die Kosten der Verpflegungspauschale an, nicht die Kursgebühren.

Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft im Kinderschutz ist eine grundständige Qualifizierung, die Fachkräften die nötigen Grundkenntnisse,  Methoden und Handlungskompetenz vermittelt, um Hinweise auf Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, deren Risiken für die Kinder und Jugendlichen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einschätzen sowie die betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien im Prozess beteiligen zu können. Weitere Informationen und eine detaillierte Auflistung der Inhalte in den jeweiligen Modulen finden Sie im Curriculum der Weiterbildung.

Alle Module werden von einer Fachkraft der Kinderschutz-Zentren als Moderator*in und Referent*in begleitet. Zu speziellen Themen werden ggf. weitere Referent*innen eingeladen. Die Referent*innen verfügen über langjährige Praxiserfahrung, fundierte theoretische Kenntnisse im Kinderschutz sowie ausgeprägte Kompetenzen in der Fort- und Weiterbildung.

Die Weiterbildung umfasst vier Module à jeweils zwei Tage innerhalb eines Zeitraums von rund vier bis fünf Monaten. In der Regel geht die Weiterbildung jeweils am ersten Tag eines Moduls von 10 bis 18 Uhr und am zweiten Tag eines Moduls von 9 bis 16 Uhr. Über die genauen Uhrzeiten werden Sie nach Anmeldung zu einer Weiterbildung informiert.

Grundsätzlich können Sie den Ort, an dem Sie eine berufsbegleitende Weiterbildung besuchen möchten, frei auswählen.
Ausnahmen gelten für die Weiterbildungsangebote in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Weiterbildungen in Niedersachsen werden vom Landesministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gefördert. Die Weiterbildungen in Schleswig-Holstein werden vom Landesministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung gefördert. Deshalb können in diesen beiden Bundesländern nur Fachkräfte teilnehmen, die in dem jeweiligen Land tätig sind.

Die Kosten können aufgrund von Förderungen aus Landesmitteln je nach Bundesland variieren. Die aktuellen Kosten der jeweiligen Weiterbildung finden Sie in den einzelnen Kursübersichten.

Sie zahlen eine Verpflegungspauschale, die Getränke und das Mittagessen während der Weiterbildung abdeckt. Sollten Sie eine Übernachtung vor Ort benötigen, müssen Sie diese bitte selber buchen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, über den Bildungscheck 50 Prozent oder maximal 500 € bezuschusst zu bekommen. Dies gilt für Einzelpersonen (mit einem Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro), die die Teilnahme an der Weiterbildung selbst finanzieren. Die Ausgabe von betrieblichen Bildungschecks läuft zum 31.12.2023 aus.

Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Beratung und die Ausgabe von Bildungsschecks ausschließlich an Einzelpersonen. Bereits ausgegebene betriebliche Bildungschecks können aber weiterhin bei uns eingereicht werden.

Informieren Sie sich für weitere Informationen z. B. auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Zu einer beruflichen Weiterbildung können Sie sich direkt über unsere Website anmelden. Wählen Sie dafür in der Kursübersicht bei der gewünschten Veranstaltung „anmelden“ und füllen Sie das Anmeldeformular aus.

Nachdem Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine erste Mail, dass Ihre Anmeldung bei uns eingegangen ist. Diese ist noch NICHT die Bestätigung zur definitiven Teilnahme. Sobald wir Ihre Teilnahme bestätigt haben, erhalten Sie eine weitere Mail mit der Bestätigung zur erfolgreichen Anmeldung. Sofern Sie die E-Mail nicht finden können, überprüfen Sie auch Ihren Spamordner.

Für die Anmeldung zu einer Veranstaltung müssen Sie sich nicht zwingend in unserem Buchungsportal registrieren. Dieser Schritt wird erst notwendig, wenn Sie ihre gebuchten Weiterbildungen einsehen und verwalten sowie ihre persönlichen Daten ändern möchten.

Für die Registrierung benötigen Sie eine E-Mailadresse und ein von Ihnen selbst festzulegendes Kennwort. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail zur Bestätigung der Registrierung. Sofern Sie die E-Mail nicht finden können, überprüfen Sie auch Ihren Spamordner.

Sie erhalten ca. drei bis vier Wochen vor Beginn der berufsbegleitenden Weiterbildung eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen.

Hinweis zu den Kurszeiten

Alle Kurse finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:

1. Modul 2. Modul 3. Modul 4. Modul
Tag 1: 10 – 18 Uhr
Tag 2: 09 – 16 Uhr
Tag 1: 10 – 18 Uhr
Tag 2: 09 – 16 Uhr
Tag 1: 10 – 18 Uhr
Tag 2: 09 – 16 Uhr
Tag 1: 10 – 18 Uhr
Tag 2: 09 – 16 Uhr

Wir räumen Ihnen innerhalb von zehn Werktagen nach unserer schriftlichen Zusage ein kostenloses Rücktrittsrecht für die Seminargebühren ein. Danach ist ein Rücktritt nur möglich, wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in gefunden werden kann. Darüber hinaus gelten folgende Stornierungsbedingungen: Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 20 % der Seminargebühren, bis zu 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Seminargebühren, bei Absage innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Kurses 100 % der Seminargebühren. Nach Beginn der Fortbildung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

Ja, auch diese berufsbegleitende Weiterbildung ist als Inhouse-Veranstaltung buchbar. Weitere Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten finden Sie hier.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Ihre Ansprechpartnerin zu den Weiterbildungen bei uns zu organisatorischen Fragen ist Hanna Offenhau. Sie erreichen sie dazu unter offenhau@kinderschutz-zentren.org

Ihre Ansprechpartnerin bei uns zu inhaltlichen Fragen ist Miriam Urbic. Sie erreichen sie dazu unter urbic@kinderschutz-zentren.org